Hallo,
wie erfolgt die Berechnung der Jahresentgeltgrenze, wenn unterjährig ein Wechsel von der PKV in die GKV angestrebt wird?
Zählt dann das Jahreseinkommen, d.h. vom 1.1. bis 31.12., oder aber vom Tag an, an dem die PKV „verlassen“ und eine Pflichtversicherung in der GKV angetreten wurde? (z.B. 1.4. bis 31.3.) ?
Was zählt denn alles zur Jahresentgeltgrenze? Wie sieht es mit steuerfreien Zuwendungen, Bonizahlungen, Zahlungen in Versicherungen usw. aus?
Vielen Dank!