Jahresentgeltgrenze

Hallo,

Meine Frage: Wie berechnet man die Jahresentgeltgrenze genau? Es geht darum, ob unser Kind bei mir mitversichert sein kann. Mein Mann verdient als Beamter brutto 52.303 €. Damit liegt er über der Grenze. Zieht man aber die Werbungskosten ab und ermittelt dadurch das steuerpflichtige Einkommen, dann liegt er darunter. Im Einkommensbescheid als Gesamtbetrag der Einkünfte = 42.788 €. Das Ganze bezogen auf das Jahr 2009.
Ich wäre sehr froh, wenn mir ein Experte diese Frage exakt beantworten könnte. Vielen Dank!

Silvia

Die Familienversicherung ist ausgeschlossen, wenn das Gesamteinkommen regelmäßig 1/12 der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt. Das Gesamteinkommen sind alle Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts (nach §2 Abs. 2 EStG). Somit können bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit zwar die Werbungskosten abgezogen werden, Sonderausgaben wie z.B. Vorsorgeaufwendungen und Freibeträge wie Altersentlastungsbeträge oder Kinderfreibeträge bleiben unberücksichtigt.