Jahresfehlbetrag aus GuV -> Eigenkapital senken?

Hallo,
ich arbeite mich durch verschiedene Aufgaben zum RW.
Jetzt liegt eine weitere zum Jahresabschluss einer GmbH vor.

Es wird ein Jahresfehlbetrag (aus GuV) vorgegeben.
Wie baue ich den jetzt in die Bilanz ein?

Ich denke: einfach das Eigenkapital (Passivseite) um den Fehlbetrag senken und gut ist. (Entsprechend würde ich auch die Bilanzsumme anpassen (100Te - 15Te = 85Te).

Passt das so?

Viele Grüße

Hallo,
für den Jahresfehlbetrag gibt es auf der Passivseite der Bilanz einen eigenen Posten A.5 „Jahresüberschuss“. Dieser gehört zum Eigenkapital.
Wenn du da also das Ergebnis deiner GuV einträgst, wird dein Eigenkapital automatisch angepasst; also gesenkt, wenn du Verlust gemacht hast.

mfg,
David

Hallo,

ich arbeite mich durch verschiedene Aufgaben zum RW.

(…)

Wie baue ich den jetzt in die Bilanz ein?

im Rechnungswesen wird nicht gebaut, sondern gebucht. In dem Fall erfolgt die Abschlußbuchung für das GuV-Konto über das Eigenkapitalkonto, wodurch das EK dann entsprechend reduziert wird. Also:
Eigenkapital an GuV-Konto

Gruß
Christian