Unser Hamburger Mietvertrag den Zusatz, dass die Kündigung erst nach einem Jahr Miete erfolgen kann.
Wir wohnen jetzt im 5. Monat in der Wohnung. Ich bin im September arbeitslos geworden, meine Freundin und ich haben uns getrennt. Gibt es die Möglichkeit, vor dieser Jahresfrist eine außerordentliche Kündigung - mit den typischen 3 Monaten - auszusprechen?
Wer kann in dieser Frage helfen?
Vielen Dank
Hallo spike jones,
seit wann setzt ein Vermieter die gesetzlichen Kündigungsfristen eines Mietverhälnisses fest ???
Der Passus Ihres Mietvertrages ist sittenwidrig.
Kündigen Sie Ihre Wohnung innerhalb der Dreimonats-
frist, denn nach meinem Wissen ist das Mietrecht auf ihrer Seite. Da ich kein Jurist bin, wäre es für Sie am besten, sich auch Rat bei einem Fachanwalt für Mietrecht
bzw. einem örtlichen Mieterverein einzuholen.
Viel Erfolg, bustobaer
Nach meinem Kenntnisstand entspricht die Formulierung „erst nach Ablauf eines Jahres“ einem befristeten Mietvertrag, Kündigung ist also nicht möglich. Suchen Sie einfach einen Nachmieter!
Grüße
Leider gibt es diese Möglichkeit nicht. Sie sind an die Jahresfrist gebunden und können erst nach Ablauf des ersten Jahres kündigen.
Nein - die gibt es nicht. Hier ist man ganz alleine auf die Kulanz angewiesen… zudem unterschreibt man keine Mietdauerbindung, man weiß nie was in 2 oder 6 Monaten ist
Hallo,
es gibt leider kein Sonderkündigungsrecht, es handelt sich um einen Zeitmietvertrag.
Du solltest deinem Vermieter deine Situation schildern. Vielleicht ist er mit einem Nachmieter einverstanden. Einen Anspruch hast du darauf allerdings nicht.
Viel Glück
Llissy
Hallo!
Zunächst: Ich bin kein Anwalt.
Das ist eine dieser Kisten wo es auf die Formulierung ankommt.
Vom Grundsatz her ist eine solche Vereinbarung in Ordnung.
Wenn im Mietvertrag das Recht zur außerordentlichen Kündigung erwähnt ist und bestehen bleibt ist die Regelung gültig.
Sollte dieser Zusatz fehlen ist sie ungültig.
Eine Kündigung ist aber nur dann außerordentlich, wenn Gründe vorliegen die in § 543 BGB erwähnt sind.
Das trifft in deinem Fall (noch) nicht zu.
Solltest du allerdings in Rückstand mit der Mietzahlung geraten (was ja bei Arbeitslosigkeit nachvollziehbar wäre) dann läge ein Grund vor…*Wink mit dem Zaunpfahl*
Also zusammengefaßt: Wenn die Klausel mit dem einjährigen Kündigungsausschluss gültig ist kannst du nicht vor Ablauf des Jahres kündigen.
Sollte die Klausel unwirksam sein, weil z.B. die Erwähnung der außerordentlichen Kündigung gem. BGB fehlt dann gilt ganz normale dreimonatige Kündigungsfrist.
Sollte keine Miete mehr bezahlt werden ist damit zu rechnen, dass der Vermieter seinerseits nach 2 Monaten fristlos kündigen wird. Das wäre dann ja sogar in deinem Sinne. Musst nur aufpassen, dass er nicht Klage einreicht, denn dann musst du zwangsläufig die Gerichtskosten tragen. Die kannst du auf max. 2/3 verringern, wenn kein Urteil erforderlich wird aber das ist immernoch teuer.
Könnte am Ende aber billiger sein, als weitere 7 Monate die hohe Miete zu zahlen.
Im Zweifel bitte mal mit einem Anwalt durchrechnen.
Wünsche viel Erfolg.
Hi spike.jones,
pacta sunt servanda est! Verträge müssen gehalten werden. Lt. dem BGB sehe ich keine Möglichkeit der außerordendtlichen Kündigung. Vielleicht ist aber der Vermieter einverstanden?
Ansonsten kümmere Dich um Wohngeld, hat Deine Ex mit den Mietvertrag unterschrieben?
Viel Erfolg
fragmich46
Sofern der Mietvertrag nicht den Text" Mieter und Vermieter verzichten im gegenseitigen Einverständnis auf das ordentlich Kündigungsrecht für die Dauer von 1 Jahr!" enthält, dann können Sie mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Steht der Verzicht wie vorbeschrieben im Vertag, dann sind Sie daran gebunden.
Wenn die Vereinbarung formularmäßig im Vertrag gedruckt ist, gilt sie als überraschungsklausel nicht.
Hallo Spike,
ein Sonderkündigungsrecht innerhalb der Frist besteht m. W. immer, wenn die Wohnung aus beruflichen Grünen aufgegeben werden muss.
D. h. Wenn die neue Arbeitsstelle weit von der jetzigen Wohnung entfernt liegt, könntest du auch innerhalb des Jahres mit der normalen Frist von 3 Monaten kündigen.
Viel Glück!
Knarf
Hallo, das kommt darauf an, was genau im Vertrag steht. Der Kündigungsverzicht muss zb für beide Parteien gelten. Gruß
Hallo, guten Tag
Sprechen mit Ihren Vermieter.Sagen Sie,Sie können sich diese Wohnung nicht mehr Leisten.Der Vermieter wird froh sein und er kann rechtzeitig neu Vermieten.
Eine richtige Auskunft weiss ich leider nicht.
Freundliche Grüße a.g.
Es haben sich hier zwar deine Lebensumstände stark verändert, dies begründet aber zunächst erst einmal keinen Grund für eine außerordentliche Kündigung.
Ich weiß nun nicht,in welchem Hamburger Stadtteil du wohnst und wieviel Miete du dort bezahlen musst, aber ggf. lohnt es sich, mit dem Vermieter trotzdem einmal zu sprechen, ob etwas anderes möglich ist.
gesetzlich erst mal keine Möglichkeit, aber jeder Vermieter, der sieht, da könnten Zahlungsschwierigkeiten auftauchen, sollte einer Kündigung zusprechen. Sprechen Sie mit ihm, und geben ihm die 3 monatige Kündigung.
Vielleicht hat er bald einen neuen Mieter und Sie können sogar noch zeitiger raus wenn Sie eine günstigere Bleibe haben.
Hallo Spike,
den besten Tipp, den ich dir geben kann ist der dich an einen Mieterverein zu wenden. Meines Wissens gibt es da eine sog. Härteklausel.
LG
Maria
Hallo,
ich würde mit dem Vermieter sprechen, ob Si einen Nachmieter stellen können. Sonst wird es schwierig.
Gruß Bukatcho