Man habe sich in einem Mieterschutzbund angemeldet, Eintritt 12.12.12, dort klärte man diese Person unzulässig auf die Jahresgebühr auf. Man hob 81 Euro (Gebühr) + 20 Euro (Einmalige Kosten) ab, soweit so gut.
Nun hob man wieder 81 Eur ab (Heute 03.06.2013).
Auf Anfrage erklärte man dieser Person, die Jahresgebühr 2012 war für diese 10 Werktage. Nun wird es besser: Diese Person erhielt Anfang Januar 2013 den ersten Brief, dieser war aber auf den 14.12.12 datiert.
Diese Person hat bis Januar keine Leistungen erhalten, ist diese Jahresgebühr also überhaupt rechtens und verbleibt dieser nur ein Brief an den Vorstand und Hoffnung auf Kulanz?
Hallo!
Man ist doch im Dezember Mitglied geworden, hatte also alle Vorteile und Anspruch auf alle Leistungen der Mitgliedschaft. Ob man sie nutzt oder nicht, das ist doch wohl einsichtig.
Du warst ab Eintritt z.B. sicherlich rechtschutzversichert in Mietangelegenheiten, hattest Anspruch auf Beratung usw.
Ob der Jahresbeitrag anteilig berechnet wird, das steht in der Satzung des Vereins. Und die hat man bei der Unterschrift als Neumitglied bestimmt ausgehändigt bekommen.
Kann sein oder kann auch nicht so sein.
Jedenfalls ist beides rechtlich möglich.
und eine einmalige Aufnahmegebühr zusätzlich auch.
Wie kommt man denn auf die Idee auch noch mit Werktagen zu rechen ?
Vereinsmitglied nur an Werktagen? Nun wird aber ganz verrückt!
Wenn schon dann mit Kalendertagen,also im Dezember dann 19 Tage.
mfG
duck313