Hallo,
nachfolgend ein fiktiver Fall:
Student X hat sein Kreditkartenkonto zum nächstmöglichen Termin gekündigt. Er hat auch eine Kündigungsbestätigung vom Vertragspartner, dem Kreditkartenanbieter zum 08.04.2007 bekommen.
Er soll allerdings auch die Jahresgebühr für das Kreditkartenkonto begleichen. Student X grübelt nun, ob er die anteiligen Jahresgebühren für ein viertel Jahr begleichen darf oder er verpflichtet ist, die volle Jahresgebühr zu tragen.
bedanke mich schon mal im voraus
und allen ein schönes Wochende