Jahresgratifikation und 13. Monatsgehalt

Hallo wer weiss was Mitglieder,

ich bekomme mit dem März Lohn eine Jahresgratifikation für das jahr 2011 ausbezahlt. Jetzt möchte ich zum 01.04 kündigen. Bekomme ich das Geld trotzdem? Und wie sieht es mit meinem 13. Monatsgehalt aus? Ich bekomme normalerweise die Hälfte zum Ende Juni und die andere Hälfte zum Ende November. habe ich da ein Anrecht auf anteiliges Geld?
Vielen Dank für eure Hilfe

Hallo,

Grundsätzlich würde ich sagen " Nein ". Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf ein 13tes Monatsgehalt. Das ist immer Tarifgebunden. Da müsste man schauen was der Tarifvertrag sagt. Aber da selbst Weihnachtsgeld zurück bezahlt werden muss wenn man im März kündigt, kann ich mir nicht vorstellen das der AG das 13te Monatsgehalt ausbezahlt.
Wenn die Jahresgratifikation für Leistungen die 2011 erbracht wurden gedacht ist und dies auch in der Vergangenheit immer so geregelt wurde, dann hast Du einen Anspruch darauf. Aber auch das ist eine freiwillige Leistung soweit sie nicht durch einen Tarifvertrag geregelt ist. Dein Betriebsrat, soweit vorhanden, kann Dir sicher genaueres sagen.

Grüße

Byrdi

Hallo Alexandra,

wie sagt der Jurist (der ich nicht bin): Es kommt darauf an.M. E. bekommst du die Gratifikation für 2011, weil ein bestimmtes Ergebnis erreicht worden ist (?). Sicher ist dir das durch deinen Arbeitsvertrag zugesichert. Ergebnis ist Ergebnis und daran ändert auch die Eigenkündigung nix. Beim 13. MEK hängt das davon ab, was der einschlägige Tarifvertrag sagt (wenn es denn einen gibt und der für dein Arbeitsverhältnis gilt). In solchen Tarifverträgen steht oftmals, dass es keinen Anspruch auf 13. MEK gibt, wenn der AN selbst kündigt. Gibt es dieses Klausel im TV nicht, dann hast du anteiligen Anspruch. Schau mal im TV nach wie der Anspruchszeitraum aussieht. Nicht immer fängt das Jahr im Januar an. Im Baugewerbe geht das für die Berechnung des anteiligen 13. MEK beispielsweise von Dezember bis November des Folgejahres.

Ciao, fgeyer3

Hallo Alexandra,
bei einer Kündigung bis Ende März (d. h. auch zum 01.04.) verliert man in der Regel den Anspruch auf ein Weihnachtsgeld für das Vorjahr vollständig und muss es auch zurückzahlen, wenn man es bereits bekommen hat.
In der Regel ist ein 13. Monatsgehalt als Weihnachtsgeld zu verstehen.
Manchmal läßt ein Arbeitgeber aber mit sich reden, insesondere wenn man ohne Streit ausscheidet.
Viel Erfolg, auch auf Deinem neuen Lebensweg.
Johannes

Das kommt auf Ihren Vertrag an. Wenn es dort nicht geregelt ist: Derartige Gratifikationen dienen dazu, Mitarbeiter fester an das Unternehmen zu binden. Sie sollten sich Ihre Kündigung noch einmal überlegen. MfG Peter A. Hoppe

Hallo,

so pauschal lässt sich das nicht sagen. Es ist immer abhängig davon was im Arbeitsvertrag bzw. Tarifvertrag steht. In den meisten Unternehmen wir mit AUsscheiden zum 01.04. kein anteiliges 13. Monatsgehalt bezahlt. Die Jahresgratifikation dürfte zumindest anteilig unberührt bleiben.
Genaue Informationen kann allerdings nur der Arbeits- oder Tarifvertrag geben.
Gruß

Hallo
tut mir leid, aus dieser Information kann ich leider keine richtige Antwort ableiten.
Kündigung zum 01.04. oder 31.03.???Das muß schon genau angegeben sein. Der eine hat die Möglichkeit zum 01.04. zu kündigen, ein anderer eben nicht, derjenige müßte dann zum 31.03. kündigen.
Wann angefangen? gibt es einen Tarifvertrag oder gilt Arbeitsrecht?Wielange ist die Kündigungsfrist usw.
MFG
Marcjue

Hallo Marcjue,

also ich würde am 01.04.2012 bei der neuen Firma anfangen. Kündigen zum 31.03.2012. Ich habe eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende.
Es greift kein Tarifvetrag. Also Arbeitsrecht.
Grüsse Alexandra

Hallo,

die Fragen lassen sich nicht so einfach beantwerten. Es kommt darauf an was im Arbeitsvertrag bzw. im Tarifvertrag vereinbart worden ist. Nach den mir bekannten Tarifverträgen hat man keinen Anspruch auf die Zahlungen!

Mfg

Hallo
hatte ich mir fast gedacht.
ich bin der meinung…
sollte im AV nicht enthalten sein, dass das Weihnachtsgeld o.ä.zurückzuzahlen ist, falls der mitarbeiter bis zum 31.03. kündigt, dass muß es auch nicht zurückerstattet werden.
Sollte es so eine Vereinbarung aber geben, dann ist sie rechtens.Ganz sicher bin ich mir da allerdings auch nicht.
Tut mir leid.
Marcjue

Um Deine Frage genau zu beantworten, müsste man den Tarifvertrag und die Betriebsvereinbarung kennen. Da Du zum 1. April ausscheiden willst, müsste Dir die Jahresgratifikation für 2011 zustehen. Beim 13. Monatsgehalt, müsstest Du anteilig für 3 Monate den Betrag bekommen, wenn nicht die Betriebsvereinbarung etwas anderes aussagt. LG Bernward

Hallo, die Gratifikation für 2011 steht Ihnen auf jeden Fall zu. Das ist ja eine Anerkennung Ihrer Leistungen in 2011.
Das Weihnachtsgeld für 2012 werden Sie wahrscheinlich nicht bekommen, so weit ich weiss, muss man dafür mindestens 6 Monate in dem Jahr beschäftigt gewesen sein, um Ansprüche zu haben. Es müsste eigentlich in der Betriebsvereinbarung oder in Ihrem Arbeitsvertrag stehen, wie das gehandhabt wird.

Viele Grüße

Hallo Alexandra,

das kommt drauf an, was in Deinem Arbeitsvertrag steht. Meist sind solche Gratifikationen an eine bestimmte Zeit gebunden, die der Arbeitnehmer noch in der Firma sein muss. Z. B. beim Weihnachtsgeld bis 31.03. des Folgejahres, sonst ist das zurückzuzahlen. Ist nichts vereinbart, darfst Du es behalten, da es eine Gratifikation für das abgelaufen Jahr ist und somit für eine Leistung, die Du erbracht hast. Mit dem 13. Gehalt für das aktuelle Jahr kommt es ebenfalls auf die Vereinbarung an, wie lange Du in der Firma bleiben musst und ob Du das anteilig bekommst, wenn Du früher ausscheidest. Gibt es einen Vertrag, Vereinbarung? Vielleicht einen Betriebsrat? Dann würde ich dort auch fragen, wie es üblicherweise geregelt wird.
Viele Grüße
Claudia

Hallo,
die Gratifikation für 2011 müsstest Du bekommen (Was steht im Arbeitsvertrag?, BV’s?..)
Der Anteil am 13. Monatsgehalt müsste meineserachtens anteilig ausgezahlt werden. Bin mir aber nicht ganz sicher. Frage mal den BR, wenn vorhanden oder rufe bei der Gewerkschaft an.

Schönen Gruß

Uwe H.