Jahreshauptversammlung, Einladung per Mail möglich

In der Satzung unseres Vereins steht " die schriftliche Einladung muss 14 Tage…" erfolgen. Frage: Kann ich die Einladung zur Jahreshauptversammlung auch per Mail versenden? Wir versenden an ca.75 % aller Mitglieder die Veranstaltungshinweise per Mail, dem Rest der Mitglieder per Postbrief. Es gibt keine Beschwerden. Das versenden per Mail würde viel Porto und Arbeit sparen.

In der Satzung …" die schriftliche
Einladung muss 14 Tage…" erfolgen. Frage: Kann ich die
Einladung zur Jahreshauptversammlung auch per Mail versenden? Das versenden per Mail
würde viel Porto und Arbeit sparen.

Hallo,
wenn es nicht ausdrücklich in der Satzung steht, heisst bei uns „schriftlich“ per Brief oder Fax. In diesem Fall würde ich E-Mail ausschließen.

Hallo,

siehe unter „Rechtsverbindlichkeit von e-Mails“ im Internet.
Fraglich ist nur, wenn die E-Mailadresse nicht mehr stimmt, gibt es keine Post-Rückläufer.

Guten Morgen,

wir machen es in unserem Verein genauso. Wir versenden, was möglich ist in Form von Mails und sparen dadurch eine Menge Geld. Bisher hat es auch noch niemanden gegeben, der das moniert hat und da die Frist eingehalten wurde, gibt es m.E. auch keinen Grund, es nicht per Mail zu erledigen.

Frohe Weihnachten

Ulrike

Mitgliederversammlung, Einladung per Mail möglich?

Hallo Lemmy,

danke für Deine interessante Frage.

Allein Gesetz und Satzung bestimmen, in welcher Form Einladungen zu Mitgliederversammlungen erfolgen dürfen. Wenn die Satzung hier nur die „Schriftform“ vorschreibt, dann darf an sich die Einladungsform nicht anders gewählt werden. Denn wenn auch nur ein Mitglied jetzt bei einer Email- Einladung die Form rügt und beim Registergericht dazu eine Eingabe machen würde, dann würde das Registergericht alle Entschei-dungen dieser Versammlung für unwirksam erklären und aufheben.

Mein dringender Tipp daher: Bitte bei nächster Gele- genheit die Satzung ergänzen und eine Einladungsform auch „per Email“ ergänzen, dann wärt Ihr in jedem Fall auf der sicheren Seite.

Mit freundlichen Grüssen aus Berlin,

Lutz Bernard, Ass. jur.