Jahreshauptversammlung - Geheime Wahl?

Guten Tag zusammen,

wie in jedem Jahr ist es mal wieder so weit und es nähert sich der Termin der Jahreshauptversammlung. In diesem Jahr jedoch ergeben sich viele Vorstandsumbersetzungen.

Viele trauen sich aber nicht Ihre Meinung bei der Wahl zu zeigen , sondern haben Angst in einer freien Wahl mit späteren Sanktionen rechnen zu müssen.

Deshalb meine Frage: Reicht ein Antrag in der Versammlung auf geheime Wahl? In der Satzung ist dieses Thema nicht angesprochen.

Jemand ist der Meinung, das darüber abgestimmt werden muss.

Auf jeden Fall wollen es alle besser wissen und jetzt sind tausend Meinungen auf dem Tisch.-

Ich würde mich über eine Quellenbezogene Antwort freuen.

Liebe Grüße Domspatz ( Burkhard )

Wenn die Satzung nichts konkretes darüber sagt kann ein Antrag in der MV gestellt werden und es ist darüber abzustimmen. Wenn sich die satzungsgemäße Mehrheit dafür ausspricht wird es so gemacht. Diesen Beschluss im Protokoll aufnehmen und fertig.

ml.

Hallo Domspatz,
wenn die Satzung keine besonderen Regelungen enthält, entscheidet der Versammlungsleiter über die Art der Abstimmung; er kann - muss aber nicht - die Mitgliederversammlung befragen oder abstimmen lassen. Ein Recht einzelner Mitglieder auf schriftliche bzw. schriftlich-geheime Abstimmung besteht nicht.

Gruß Wilhelm