Jahreshauptversammlung

Hi,

ist es nötig auf einer Jahreshauptversammlung den Schriftführerbericht vozulesen ?

Letzens Feuerwehrjahreshauptversammlung.

  • Bericht des Vorstandes
  • Bericht des Kassiers
  • Kassenentlastung
  • Entlastung der Vorstandschaft einstimmig beschlossen

Anschöiessend beschwerten sich jedoch einige, da der schriftführer seinen bericht nicht vorgetragen hat, es wurde zwar alles vorbildich protokolliert, aber eben nicht vorgetragen.

Es wurde behautet, dass ein Schriftführerbericht auf einer Jahreshauptversammlung seit einiger Zeit nicht mehr zwingend nötig ist.

Ist das so richtig ??

Hallo,
das kommt darauf an was in der Satzung steht. Wenn nichts in der Satzung steht denke ich hat jedes Mitglied ein Recht darauf das Protokoll der Mitgliederversammlung einzusehen.

Mit freundlichem Gruß
Theo Stadtmüller

Vielen Dank für ihre schnelle Antwort,

der Schriftführerbericht kann und darf von jedem der Interesse hat eingesehen werden.
Es ging einfach nur darum, dass er vom Schriftführer nicht vorgelesen wurde, und darüber haben sich einige aufgeregt, sie meinten , die Vorstandschaft hätte nicht entlastet werden dürfen.

Hallo,
das kann man ändern, indem man in der Mitgliederversammlung den Antrag stellt, dass das Protokoll vorgelesen werden soll. Wenn diesem Antrag zugestimmt wird, muss das Protokoll vorgelesen werden.

Mit freundlichem Gruß
Theo Stadtmüller

Hallo,
bei unserer Jahreshauptversammlung liest der Schriftführer immer das Protokoll der letzten Mitgliederversammlung (des Vorjahres ) vor. Denn danach stimmen die Mitglieder darüber ab, ob dieses Protokoll angenommen wird.
Ob das jetzt nicht mehr notwendig ist weiss ich nicht, allerdings müßte man dann meiner Meinung nach jedem Mitglied das Protokoll schriftlich zukommen lassen.

Gruß
Limbim

Ist mir nicht bekannt, kann ich leider nicht weiter helfen