Jahresmietvertrag

Ein Jahresmietvertrag wurde geschlossen , bezahlt wurde vom Mieter 6 Monate im vorraus.
Nach 1 Woche hat dieser wieder gekündigt, mit einer Kündigsfrist von 3 Monaten . Muss der Vermieter nun die letzten 3 Monaten von 6 Monaten zurückzahlen ? Der Mieter konnte keinen Ersatz bringen . Der Vermieter konnte während der 3 Monatsfrist neue Mieter finden aber erst zum Ende der Kündigsfrist neu vermieten,doch die neuen Mieter wollten nicht solange warten. Damit wäre der Mieter weg und das Restgeld auch ? Bitte um schnelle Rückantwort

Ein Jahresmietvertrag wurde geschlossen,

Also ein Vertrag mit einer Mindestmietdauer von 1Jahr?

bezahlt wurde vom
Mieter 6 Monate im vorraus.
Nach 1 Woche hat dieser wieder gekündigt, mit einer
Kündigsfrist von 3 Monaten.

Also 11Monate 3Wochen vor Ende der Vertragslaufzeit, die Kündigungsfrist von 3Monaten wurde also eingehalten.

Muss der Vermieter nun die
letzten 3 Monaten von 6 Monaten zurückzahlen?

Nein, natürlich nicht. Der Mieter muss weitere 6Monate Miete bis zum Ende der Vertragslaufzeit zahlen, bis er insgesamt 12 Monate bezahlt hat und der Vertrag endet.

Der Mieter
konnte keinen Ersatz bringen . Der Vermieter konnte während
der 3 Monatsfrist neue Mieter finden aber erst zum Ende der
Kündigsfrist neu vermieten,doch die neuen Mieter wollten nicht
solange warten. Damit wäre der Mieter weg und das Restgeld
auch ? Bitte um schnelle Rückantwort

Alles irrelevant.
Der Vermieter kann auf Erfüllung des Vertrages bestehen.
Wenn sich Mieter und Vermieter einigen kann ein Aufhebungsvertrag geschlossen werden, der den ursprünglichen Vertrag aufhebt. Modalitäten wie Rückzahlung zu viel gezahlter Miete oder eine Vertragsstrafe könnten hier geregelt werden.
Passiert dies nicht muss der ursprüngliche Vertrag eingehalten werden. Von beiden Seiten!

Vielen Dank für die ausreichende Info.

Ein Jahresmietvertrag wurde geschlossen , bezahlt wurde vom
Mieter 6 Monate im vorraus.
Nach 1 Woche hat dieser wieder gekündigt, mit einer
Kündigsfrist von 3 Monaten .

Warum eigentlich? Wurde denn eine Kündigungsfrist vereinbart? Gibt es einen Kündigungsgrund?

Muss der Vermieter nun die

letzten 3 Monaten von 6 Monaten zurückzahlen ? Der Mieter
konnte keinen Ersatz bringen . Der Vermieter konnte während
der 3 Monatsfrist neue Mieter finden aber erst zum Ende der
Kündigsfrist neu vermieten,doch die neuen Mieter wollten nicht
solange warten. Damit wäre der Mieter weg und das Restgeld
auch ?

Der Vermieter will also doppelt kassieren oder wie muss man das verstehen? Wenn ja: doppelt vermieten geht natürlich gar nicht.

Hallo

Mit diesen wenigen Fakten ist einfach keine vernünftige Antwort möglich.
Auch das Neu-Einstellen der gleichen (zu dürftigen) Fragestellung ändert daran nichts.

Zunächst mal wäre zu prüfen, ob hier überhaupt wirksam ein „1-Jahres-Mietvertrag“ vereinbart wurde, denn so etwas kennt das Wohnraummietrecht nicht > also:
handelt es sich um ein Wohnraummietverhältnis?

  • wurde ein Zeitmietvertrag (= befristet, Mietende vorherbestimmt) abgeschlossen? entspricht dieser den gesetzlichen Bestimmungen? BGB § 575
    oder
  • handelt es sich um ein unbefristetes Mietverhältnis, bei dem lediglich die ordentliche Kündigung für einen bestimmten Zeitraum ausgeschlossen wurde
    wenn ja: betrifft der Kündigungsausschluss beide Parteien? oder nur den Mieter?

Gibt es sonst noch irgendwelche Begleitumstände?
z.B. Mietvertragslaufzeit 1 Jahr auf Wunsch des Mieters, weil … ?

Erst wenn man weiss, was dazu alles im Mietvertrag steht, macht es Sinn die sich daraus ergebenden rechtlichen Folgen zu bereden.

Gruß Rudi