Jahresnebenkostenabrechnung 2010 jetzt nach Auszug

Hallo
darf der Vermieter für ein Appartement eine Jahresnebenkostenabrechnung (Betriebskosten mit Grundsteuer) für 2010 jetzt erst geltend machen?

Die Nebenkosten (Heizung) wurden monatlich mit der Miete überwiesen.
Vermietet wurde das Appartement von 10/2009 bis 05/2012.
Kaution wurde auch bei Übergabe einbehalten, da der Laminatboden minimal beschädigt war.

Eine Jahresnebenkostenabrechnung (mit Betriebskosten und Grundsteuer) wurde in der vermieteten Zeit noch nie gestellt und liegt jetzt erstmalig für 2010 vor.
Ist das rechtens?

Hallo,
die Nebenkostenabrechnung muss spätestens bis zum 31.12. des Folgejahres, also hier bis zum 31.12.2011 zugestellt werden. Hier hat also der Vermieter aus meiner Sicht Pech und kann nichts mehr nachfordern.
Dumm gelaufen für den Vermieter und gut für den Mieter.

mfg

Ich kann Ihnen leider nicht helfen.
mfg

Hallo bin im Urlaub ! Normaler geht das nicht…vielleicht hilft Dir der Link http://dejure.org/gesetze/BGB/556.html
MfG H.Fischer