Hallo
darf der Vermieter für ein Appartement eine Jahresnebenkostenabrechnung (Betriebskosten mit Grundsteuer) für 2010 jetzt erst geltend machen?
Die Nebenkosten (Heizung) wurden monatlich mit der Miete überwiesen.
Vermietet wurde das Appartement von 10/2009 bis 05/2012.
Kaution wurde auch bei Übergabe einbehalten, da der Laminatboden minimal beschädigt war.
Eine Jahresnebenkostenabrechnung (mit Betriebskosten und Grundsteuer) wurde in der vermieteten Zeit noch nie gestellt und liegt jetzt erstmalig für 2010 vor.
Ist das rechtens?