Arbeitnehmer möchte aus seinem bestehenden Arbeitsverhältnis ausscheiden. Kündigung ist noch nicht ausgesprochen. Nun wurde Ihm zugetragen das vor etlichen Jahren mal eine Betriebsvereinbarung getroffen wurde, die besagt das ein Ausscheiden vor 31.3 des Folgejahres die Jahresprämie(von ende November ca 1 Bruttogehalt) vom chef zurückgefordert werden kann. Der Arbeitnehmer hat davon nun zum ersten mal gehört. Davon steht auch nichts im Arbeitsvertrag. Ist das rechtens? Was ist denn für den AN rechtsbindend sein Vertrag und irgendwelche papiere die tief in der Schublade beim chef liegen und bei Bedarf hervorgezaubert werden?
vielen dank an die experten.
gruss can
Nun wurde Ihm zugetragen das vor etlichen Jahren mal eine
Betriebsvereinbarung getroffen wurde, die besagt das ein
Ausscheiden vor 31.3 des Folgejahres die Jahresprämie(von ende
November ca 1 Bruttogehalt) vom chef zurückgefordert werden
kann.
Hallo Can,
100%ig sicher bin ich mir nicht, aber ich habe auch mal davon gehört. Allerdings habe ich gehört, dass das nur der Fall ist wenn der AN selbst kündigt. Wird die Kündigung durch den AG ausgesprochen, darf der AN die Jahresprämie oder Weihnachtsgeld usw. behalten, hat man mir gesagt.
Die Betriebsvereinbarung wurde doch bestimmt mit dem Betriebsrat getroffen, dann müßtest Du da eigentlich bei Nachfrage Einsicht erhalten. Ob es Pflicht ist die Betriebsvereinbarung öffentlich auszuhängen weiß ich leider nicht.
Aber richtig schlau machen lohnt sich bestimmt, findest bestimmt auch was bei Google darüber. Und schau mal ob Du Einsicht in die Betriebsvereinbarung bekommst
da steht das bestimmt ausführlich drin und vielleicht biste dann schon schlauer was das betrifft. Viel Glück…
LG Angie
Hi!
Davon steht auch nichts im Arbeitsvertrag. Ist das rechtens?
Wenn eine solche BV existiert, kann das rechtens sein - kommt auf Tarifverträge an, die u.U. greifen und natürlich auf die BV.
Was ist denn für den AN rechtsbindend sein Vertrag und
irgendwelche papiere die tief in der Schublade beim chef
liegen und bei Bedarf hervorgezaubert werden?
Eine BV ist bindend für den AN und den AG - ausgehandelt durch den BR. Wenn der BR so schlecht informiert, dann kann das nicht Sache des AG sein.
(Anm. MOD) Das ist falsch, deshalb unbedingt Wolfgangs Antwort beachten!!!
LG
Guido
Möööönsch Guido
Wenn der BR so schlecht informiert, dann kann das
nicht Sache des AG sein.
So ein Lapsus, und das bei Dir???
Den § 77 Abs. 2 Satz 3 einfach ausgeblendet?
http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__77.html
LG
Guido
&Tschüß
Wolfgang
Jaja, Ihr BRs
Hi Wolfgang!
Wenn der BR so schlecht informiert, dann kann das
nicht Sache des AG sein.
So ein Lapsus, und das bei Dir???
Oops - da habe ich wohl „etwas unzureichend informiert“.
Den § 77 Abs. 2 Satz 3 einfach ausgeblendet?
http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__77.html
Och, ich weiß ja, dass gute Betriebsräte sofort reagieren, wenn man sie zu unrecht belastet *g*
Dass der AG die Teile auslegen muss, ist schon klar. Allerdings kenne ich es nur so, dass die „geeignete Stelle“ das Betriebsratsbüro ist, da der BR auch die erste Anlaufstelle sein sollte, wenn man als AN solche Fragen hat.
Allerdings sollte ein BR eine solche BV aber auch weitgehend im Kopf haben, ohne erst hineinschauen zu müssen.
Ich stimme Dir aber zu, dass meine Antwort nicht nur missverständlich sondern schlicht falsch niedergeschrieben war.
Deshalb sollte ich sie als MOD eigentlich löschen, was allerdings Deine Antwort mit dem tollen Link dann etwas blöde aussehen lässt - ich sperre sie und mache einen Vermerk.
LG
Guido
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Danke erstmal für Eure Antworten. Was bleibt dem AN denn übrig wenn kein Betriebsrat existiert? Durch frühzeitiges Erfragen bei der Geschäftsleitung würde wahrscheinlich die Zeit bis zur Kündigung deutlich unkomfortabeler denk ich mal.
gruss can
Hallo,
wenn es eine Betriebsvereinbarung gibt, muß es zumindest mal einen BR gegeben haben. Man sollte mal den zuständigen Personaler fragen, ich sehe nicht, daß diese Frage gleich eine „unkomfortablere“ Zeit nach sich ziehen müßte.
&Tschüß
Wolfgang
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