Hallo almara84,
Bafög fällt als Förderung aus, denn das gibt es nur für den Besuch von „weiterführenden Bildungsstätten“, sprich Schulen aller Art. Für ein Praktikum wird das nicht gehen.
Da deine Freundin schon nicht mehr zuhause wohnt, braucht sie aber natürlich ein Einkommen. Das sollte sie im Gespräch mit dem Anbieter des Praktikumsplatzes auch adressieren. Angemessen wäre meiner Ansicht nach ein Einkommen in Höhe des Bafög-Höchstsatzes (etwa 600 €).
Das kann allerdings sehr schnell zum Wunschdenken werden. Leider machen selbst staatliche Institutionen sich an dieser Stelle oft einen schlanken Fuß und zahlen - wenn überhaupt - 400 € als Minijob. Davon kann natürlich kein Mensch leben - schon gar nicht ein ganzes Jahr lang.
In diesem Fall empfehle ich deiner Freundin, Berufsausbildungshilfe zu beantragen. Die gibt es nämlich auch für sogenannte berufsvorbereitende Maßnahmen, der ich ein solches Praktikum zuordnen würde.
Ansonsten bleibt deiner Freundin nur der Gang zum Arbeitsamt (Arbeitslosengeld II). Dort bekommt sie möglicherweise die Auskunft, dass sie nicht leistungsberechtigt ist, weil sie während des Praktikums ja dem Arbeitsmartk nicht zur Verfügung steht. Deshalb zum Gespräch beim Amt unbedingt einen Nachweis mitbringen, dass das Praktikum Voraussetzung für die Aufnahme der schulischen Ausbildung ist (z. B. Aufnahmevoraussetzungen aus dem Internet, Broschüre der Schule etc.). In diesem Fall kann das Arbeitsamt Unterstützung gewähren, weil damit die Perspektive besteht, dass deine Freundin mittelfristig in einen Job kommt. Allerdings zahlt das Amt für eine auswärtige Unterbringung (sprich: eigene Wohnung) erst ab einem Alter von 25 Jahren. Ausnahme: Deine Freundin kann nicht mehr bei ihren Eltern wohnen, weil die zum Beispiel zu weit weg vom Praktikumsplatz wohnen.
Das erst einmal als Einschätzung der Möglichkeiten - ich hoffe, es hilft euch weiter.
Viele Grüße
tinastar