Jahrespraktikum im Kindergarten

Hallo!

Meine Freundin beginnt zum Sommer ein Jahrespraktikum zur Erzieherin. Dieses muss Sie als Aufnahmevoraussetzung für die schulische Ausbildung haben.

Wir wohne zusammen. Wie schaut es mit Gehalt aus? Freiwillig oder gibt es da irgentwelche Regelungen? evtl BAFöG?

Danke für die Infos

HI,

ich kann dir leider nicht helfen, bin aus Österreich.

erlkoenigstochter

hallo,
das hängt vom träger des kindergartens ab, evtl. gibt es nur ein taschengeld

Wir wohne zusammen. Wie schaut es mit Gehalt aus? Freiwillig
oder gibt es da irgentwelche Regelungen?

Mit Regelungen zum Gehalt kenne ich mich ehrlich gesagt nicht aus und möchte deshalb auch nicht mutmaßen.

evtl BAFöG?

Da es sich um ein schulisches Berufsvorbereitungsjahr handelt sollte eigentlich eine Förderung durch das BAFöG möglich sein, soweit ich das überblicke. Am besten aber man fragt gleich bei der zuständigen Stelle (das Amt für Ausbildungsförderung eurer Region) nach, ob speziell diese Ausbildung förderungsfähig ist.

Zu beachten ist allerdings, dass sich die Förderung normalerweise nach dem Einkommen der Eltern richtet und in der Regel zur Hälfte (zinslos) zurückgezahlt werden muss.

Viele nützliche Infos gibts sonst auf der Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung:

http://www.bafoeg.bmbf.de

Ich hoffe ich konnte wenigstens ein wenig helfen.

LG

leider kann ich dazu garnichts sagen…ich bin kinderpflegerin und brauchte das nicht…liebe grüße tati

Hallo almara84,

Bafög fällt als Förderung aus, denn das gibt es nur für den Besuch von „weiterführenden Bildungsstätten“, sprich Schulen aller Art. Für ein Praktikum wird das nicht gehen.

Da deine Freundin schon nicht mehr zuhause wohnt, braucht sie aber natürlich ein Einkommen. Das sollte sie im Gespräch mit dem Anbieter des Praktikumsplatzes auch adressieren. Angemessen wäre meiner Ansicht nach ein Einkommen in Höhe des Bafög-Höchstsatzes (etwa 600 €).

Das kann allerdings sehr schnell zum Wunschdenken werden. Leider machen selbst staatliche Institutionen sich an dieser Stelle oft einen schlanken Fuß und zahlen - wenn überhaupt - 400 € als Minijob. Davon kann natürlich kein Mensch leben - schon gar nicht ein ganzes Jahr lang.

In diesem Fall empfehle ich deiner Freundin, Berufsausbildungshilfe zu beantragen. Die gibt es nämlich auch für sogenannte berufsvorbereitende Maßnahmen, der ich ein solches Praktikum zuordnen würde.

Ansonsten bleibt deiner Freundin nur der Gang zum Arbeitsamt (Arbeitslosengeld II). Dort bekommt sie möglicherweise die Auskunft, dass sie nicht leistungsberechtigt ist, weil sie während des Praktikums ja dem Arbeitsmartk nicht zur Verfügung steht. Deshalb zum Gespräch beim Amt unbedingt einen Nachweis mitbringen, dass das Praktikum Voraussetzung für die Aufnahme der schulischen Ausbildung ist (z. B. Aufnahmevoraussetzungen aus dem Internet, Broschüre der Schule etc.). In diesem Fall kann das Arbeitsamt Unterstützung gewähren, weil damit die Perspektive besteht, dass deine Freundin mittelfristig in einen Job kommt. Allerdings zahlt das Amt für eine auswärtige Unterbringung (sprich: eigene Wohnung) erst ab einem Alter von 25 Jahren. Ausnahme: Deine Freundin kann nicht mehr bei ihren Eltern wohnen, weil die zum Beispiel zu weit weg vom Praktikumsplatz wohnen.

Das erst einmal als Einschätzung der Möglichkeiten - ich hoffe, es hilft euch weiter.

Viele Grüße
tinastar

danke für die ausführliche Antwort!

Hallo,
das kommt auf den Träger des Kindergartens an!!Frag doch einfach mal nach ob es eine Vergütung dafür gibt.
Viel kannst du nicht erwarten,da während der Ausbildung erst im Anerkennungsjahr eine Bezahlung erfolgt.Manche Träger sind jedoch bereit auch den Praktikanten eine kleine Vergütung zu bezahlen.
Weiss von einer Praktikantin,daß sie 250 EURO pro Monat bekam.
BAFÖG müsstest du dich selbst erkundigen,das weiß ich nicht.
Hoffe konnte helfen?
Gruss Claudia

Hallo!
Meine Freundin beginnt zum Sommer ein Jahrespraktikum zur Erzieherin. Dieses muss Sie als Aufnahmevoraussetzung für die schulische Ausbildung haben.
Wir wohne zusammen. Wie schaut es mit Gehalt aus? Freiwillig oder gibt es da irgentwelche Regelungen? evtl BAFöG?
Danke für die Infos

Ich habe vor Jahren diese Ausbildung auch gemacht und musste 2 Jahre Praktikum machen, da gab es etwas Geld - ist aber vom Träger abhängig. Sie sollte einfach mal an der Stelle nachfragen, wo sie dieses Praktikum machen wird bzw. ja dann auch den Vertrag abschließt. Vielleicht gibt es Unterschiede bei den einzelnen Kindergärten, dann könnte diese Frage ja auch bei der Wahl der Kita helfen.
BaföG könnte es evtl. auch geben, das kommt aber auf ihre ganz persönliche Situation an - Alter, wie lange wohnt sie nicht mehr Zuhause, 1. Ausbildung, Einkommen der Eltern,…?

Hallo,
es kommt auf den Träger der Einrichtung an. Normalerweise obliegt das sog. Erzieherpraktikum einem Tarifvertrag, man bekommt also ein „richtiges“ Gehalt. Ich weiß aber nicht in welcher Höhe.
Ich habe allerdings auch schon erlebt, dass der Träger für die Praktikantin lediglich die Sozialabgaben übernommen hat, weil der Kindergarten angeblich keine Praktikantin gebraucht hätte, und ihr nur die Aufnahmevorraussetzung ermöglichen wollte.
Im Normalfall aber erhält man als Jahrespraktikantin, wie schon gesgt, immer ein festes Gehalt.

Hallo almara84,
Du fragst nach der Bezahlung für ein Jahrespraktikum als Erzieherinnen.
Dies hängt davon ab, ob es ein kirchlicher oder ein Kindergarten der Gemeinde ist, bzw. von einem privaten Träger geleitet wird. Ferner richtet sich die Bezahlung auch nach dem Ort bzw. Bundesland.
Sprich daher offen mit dem Kindergarten Deiner Wahl und frage danach im lokalen Arbeitsamt und/oder Deiner Ausbildungsstätte nach.

Hoffe ich konnte mit dieser Antwort helfen.

Kita

Hallo, es ist so, daß die Ausbildung reformiert wurde.
Früher war so, daß die Erzieherin das Jahrespraktikum nach dem Absolvieren der Fachschule in einer Einrichtung abgeleistet hat. Dieses wurde bezahlt mit einem %-Satz des Eingangsgehaltes einer Erzieherin.
Heute ist anscheinend so, daß der Fachschule noch ein Praktikum vorgeschaltet wird.
Dieses wird nicht zwingend von der Einrichtung bezahlt, hier kommt es m.W. auf die einzelne Einrichtung an. Ob dieser Ausbildungsabschnitt Bafög-fähig ist weis ich nicht.
Ich hoffe ich konnte etwas weiter helfen. Zu weiteren Infos bin ich gerne bereit.
Gruß

Ja Bafög !!

Stefaniel

Hallo

Macht Sie ein Vorpraktikum? Im Vorpraktikum kann sie sich beim Bafögamt informieren ob sie dazu berechtigt ist dies zu erhalten. Ansonsten bekommen diese Praktikanten ein eher dürftiges Gehalt. (Habe ich gehört, ich habe selber keins machen müssen.) Es kommt auf den Arbeitgeber an.

Viel Erfolg

LG Beccisch