Jahressteuerbescheinigung

Weiß jemand, wie die rechtliche Lage bei der Ausstellung der Jahresteuerbescheinigung ist?
Müssen die Banken diese ausstellen? Müssen sie diese automatisch ausstellen oder nur auf Antrag? Bis zu welchem Stichtag müssen die ausgestellt werden?
Hintergrund:
Ich hatte letzte Jahr Theater mit einer Bank aus Nordspanien so dass ich gezwungen war, ein Verfahren bei der Schlichtungsstelle für Privatbanken loszutreten damit ich noch zu meinem Recht komme. Danach habe ich bei der Bank mein Geldanlage aufgelöst und auf 10 andere Banken verteilt.
Ich muss nun feststellen, dass die Jahresteuerbescheinigung überall anders gehandhabt wird. Einige kündigen schon an, dass sie nur auf Antrag tätig werden und nicht vor Ende April, was für die fristgerechte Steuerabgabe schwierig wird, als Extremfall in die andere Richtung habe ich eine Bank, bei der ich in 2011 nie etwas eingezahlt habe sondern lediglich eine Abschlussprämie auf dem Konto herumdümpelte. Dort habe ich 14 Cent Zinsabschlagssteuer gezahlt. Und die Steuerbescheinigung habe ich automatisch in der ersten Januarwoche bekommen.

Weiß jemand, wie da die gesetzliche Regelung ist und wo man das nachlesen kann?
Leider halten sich viele Banken einfach nicht an gesetzliche Vorgaben so dass man da immer nachhaken muss.

Ich bin kein Rechtsexperte, aber ich meine, die gesetzliche Vorschrift müsste § 45a EStG sein. Demnach erfolgt die Zusendung auf Anforderung. Eine Frist ist m. E. nicht angegeben.