Jahressteuerbescheinigung?

Hallo zusammen,
ich habe jetzt von der bank eine Jahressteuerbescheinigung für 2006 erhalten.
Da dieses Konto erst seit Juli 2006 besteht, stehen hier die Zinsen für jeden einzelnen Monat aufgelistet.
Ist das immer und bei jeder Bank gleich, dass eine Jahressteuerbescheinigung so aussieht?
Ich kenne das eigentlich so, dass lediglich die Jahressumme auf einer solchen Bescheinigung angegeben wird.
Kann man einen Beleg verlangen, wo nur eine Jahressumme angegeben ist?

Danke und Grüße
Carolin

Hallo zusammen,
ich habe jetzt von der bank eine Jahressteuerbescheinigung für
2006 erhalten.
Da dieses Konto erst seit Juli 2006 besteht, stehen hier die
Zinsen für jeden einzelnen Monat aufgelistet.
Ist das immer und bei jeder Bank gleich, dass eine
Jahressteuerbescheinigung so aussieht?
Ich kenne das eigentlich so, dass lediglich die Jahressumme
auf einer solchen Bescheinigung angegeben wird.
Kann man einen Beleg verlangen, wo nur eine Jahressumme
angegeben ist?

hallo,

klar, kann man… wenn man sonst nix zu tun hat…

wozu soll das denn nötig sein ?

die bank macht alles, was man von denen fordert, aber nicht wundern wenn 15 € bearbeitungsgebühr abgebucht werden

gruß inder

Danke und Grüße
Carolin

Hallo Inder,

meine Frage bezieht sich auch ein bißchen darauf, dass dies vielleicht eine gesetzliche Vorgabe sein könnte.
Dann werden die das sicherlich nicht tun denke ich…

Grüße
Carolin

[MOD] Komplettzitat gelöscht

Hallo Inder,

meine Frage bezieht sich auch ein bißchen darauf, dass dies
vielleicht eine gesetzliche Vorgabe sein könnte.
Dann werden die das sicherlich nicht tun denke ich…

…wenn oben „steuerbescheinigung“ drüber steht isses egal ob einzeln oder als summe oder rosa oder blau

immer wieder schön, wie weit wir schon sind im hinblick auf gesetzte und verordnungen - sieht man an den fragen…

gruß inder

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Die Frage ist garnicht verkehrt. Jedes Institut hat auf verlangen kostenlos eine Jahresbescheinigung gemäß § 24c Einkommensteuergesetz auszustellen und das neben den sowieso aufgrund gesetzl. Grundlage auszustellenden Steuerbescheinigungen.

Anspruch auf die Jahresbescheinigung hat man auch, wenn wegen Freistellungsaufträgen kein Steuerabzug erfolgte.

.

Hallo,

das heißt aber jetzt nicht, dass ich eine Jahressteuerbescheinigung verlangen kann, die nicht die Monatssummen sondern die Jahressumme darstellt?

Grüße
Carolin

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Wie Sie richtig erkannt haben, ist die Jahresbescheinigung nach § 24c keine Jahressteuerbescheinigung. Sie ist auch für die Anrechnung von Zinsabschlag / Kapitalertragsteuer nicht geeignet.

Anspruch auf eine Gesamtjahressteuerbescheinigung hat man in der Tat nicht.

Was mich schon immer interessiert hat…
Hallo,

mich hat schon immer folgende Frage brennend interessiert:

Es gibt Banken (mir fällt gerade spontan die Voba ein) die eine Zinsgutschrift für sagen wir mal ein Wachstums-Zertifikat auf einem „normalen“ Kontoauszug ausweisen mit Angabe der einbehaltenen Steuern.
Die Steuerbescheinigung dieser Bank für diese Zinsen des Wachstums-Zertifikats sieht genauso aus (normaler Kontoauszug) nur mit dem einzigsten Unterschied, dass jetzt „Steuerbescheinigung“ draufsteht und nicht mehr Zinsgutschrift.

Wie eng kann und darf das Finanzamt da die Grenzen ziehen, wenn anstelle der Steuerbescheinigung nun die Zinsgutschrift bei der ESt-Erklärung abgegeben wurde? (nur rein theoretisch / die Praxis ist ja in der Regel in so einem Fall nicht so streng)

Vielen Dank schon mal

Sonnige Grüße von Soni

Das Gesetz verlangt die Vorlage der Steuerbescheinigung und nicht der Zinsbescheinigung. Wenn keine Hektik im Alltag es Finanzamts herrschen würde, müsste -wenn das auffällt- keine Anrechnung erfolgen, soweit man keine Steuerbescheinigung im Original vorlegt.

.

Gesetz ist Gesetz (gell)

Vielen Dank für Deine Antwort