Jahresübergreifende Entgeltersatzleistung (Krankengeld) in Steuererklärung

Liebe Experten,

angenommen, jemand ist über den Jahreswechsel 2013/2014 krank und hat vom 21.11.13 bis 01.02.14 Krankengeld bezogen.

Die Krankenkasse schickt nun eine Bestätigung über die gesamte Summe des Krankengeldes mit der Aufforderung, dies in der Steuererklärung anzugeben.

Muß nun die gesamte Summe in der 2014er-Erklärung angesetzt werden, obwohl ja ein Teil in 2013 gezahlt wurde? Oder muß nun selbst den Teil, der 2014 bezahlt wurde, rausrechnen?
(Wegen einer Computerpanne könne nicht mehr nachvollzogen werden, ob das in 2013 gezahlte Krankengeld bereits in der 2013er-Erklärung angegeben wurde.)

Danke & Gruß
Christian

Hallo Christian,

in jedes Jahr gehört der Teil, der im jeweiligen Jahr bezahlt wurde.

Selber ausrechnen muss man das nicht, aber es ist wohl einfacher - bis man die Mühlen bei der KK so in Schwung gebracht hat, dass die Bescheinigung so ausgestellt wird, wie das muss, hat man es fünfmal selber ausgerechnet.

Schöne Grüße

MM

Hallo,
es gibt ein Datenaustauschverfahren zwischen den Krankenkassen und den Finanzbehörden. Bis zum 28.2. des Folgejahres übermittelt die Krankenkasse die erhaltenen Leistungen für das abgelaufene Kalenderjahr.Meines Wissens nach erhält der Versicherte darüber eine Benachrichtigung. Diesem Verfahren liegt eine gesetzliche Vorschrift zugrunde, d.h. die Kasse muss melden und kann nicht andere als die geleisteten Beträge übermitteln.
Gruss
Czauderna