Liebe Experten,
angenommen, jemand ist über den Jahreswechsel 2013/2014 krank und hat vom 21.11.13 bis 01.02.14 Krankengeld bezogen.
Die Krankenkasse schickt nun eine Bestätigung über die gesamte Summe des Krankengeldes mit der Aufforderung, dies in der Steuererklärung anzugeben.
Muß nun die gesamte Summe in der 2014er-Erklärung angesetzt werden, obwohl ja ein Teil in 2013 gezahlt wurde? Oder muß nun selbst den Teil, der 2014 bezahlt wurde, rausrechnen?
(Wegen einer Computerpanne könne nicht mehr nachvollzogen werden, ob das in 2013 gezahlte Krankengeld bereits in der 2013er-Erklärung angegeben wurde.)
Danke & Gruß
Christian