Jahresurlaub

Hallo,

ich habe bereits des Öfteren gehört, das man sich erst „richtig erholt“ bei 3 Wochen Urlaub. (Erklärungen lass ich hier mal weg)

Ist es gesetzlich geregelt, dass einem Mitarbeiter 3 Wochen am Stück zustehen, oder liegt das im Ermessen des Arbeitgebers?

Wenn z.B. im Arbeitsvertrag dazu nichts steht, könnte der Arbeitgeber 3 Wochen Urlaub am Stück ohne Gründe ablehnen?
z.B. Es liegt kein personeller Engpass vor, es ist nur eine Aussage wie zum Beispiel „das macht unsere Firma nie, 3 Wochen sind zu lang, andere Kollegen gehen auch immer nur 2 Wochen“ (oder so ähnlich).

Grüße
Jasmin

BUrlbG § 7, Abs. 2

Ist es gesetzlich geregelt, dass einem Mitarbeiter 3 Wochen am
Stück zustehen, oder liegt das im Ermessen des Arbeitgebers?

Mindestens 12 Werktage = 15 Tage incl. der Sonntage.

http://dejure.org/gesetze/BUrlG/7.html

Gruß

Stefan