Jahresurlaub 2020 und 2021 nach 78 Wochen Krankheit wann verfallen?

Hallo,

Dann sind es eben 20 + 5 gesetzlich und 10 übergesetzlich für 2021.

Die von Dir genannten Tarifverträge kennen mW keine Sonderregelungen beim Urlaubsverfall.

Ja, das war ein Schreibfehler (trotz Korrekturlesens)

Ja, s.o.

Dann ist es zumindest wichtig, daß Du Deinen Anspruch nachweisbar schriftlich angemeldet hast.

Was ein ziemlich heftiges Tagespensum ist. Bist Du sicher, daß dieses Tagespensum nichts mit Deiner langdauernden AU zu tun hatte?

Aber auch mit so einem Modell kannst Du natürlich zusätzliche freie Tage unter der Woche vereinbaren.

Falsch. Das Integrationsamt ist schon immer auch für „begleitende Hilfe im Arbeitsleben“ zuständig gem. § 185 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 SGB IX:
§ 185 SGB IX - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

Die „Federführung“ der begleitenden Hilfe für schwerbehinderte Beschäftigte übernimmt idR der dann vom Integrationsamt beauftragte Integrationsfachdienst im Rahmen seiner Aufgaben gem. § 193 SGB IX:
§ 193 SGB IX - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

Du kannst Dich selbst jederzeit direkt an diese Institutionen wenden, insbesondere dann, wenn Du zumindest vorübergehend Probleme siehst, Dein altes Arbeitszeitmodell wieder voll „durchzuziehen“ und/oder der AG bei der Urlaubsgewährung rumzickt. Der AG darf die Zusammenarbeit mit IA und IFD nicht verweigern, sondern muß sie ggfs. selbst aktiv suchen gem. § 167 Abs. 1 SGB IX:
§ 167 SGB IX - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

Gibt es denn in Deinem Betrieb keine Arbeitnehmervertretungen wie Betriebsrat oder gar eine Schwerbehindertenvertretung?

Hast Du Rechtsschutz im Arbeitsrecht?

Ach ja, noch was zum Schluß: Viele AG kapieren nicht, daß es ihnen nichts bringt, einen „Urlaubsverfall“ zu provozieren. Denn hat der AG zB durch Nichtgewährung von Urlaub einen Urlaubsverfall zu verantworten, dann entsteht automatisch ein Schadensersatzanspruch in gleicher Höhe für den AN. Und die Latte der vom AG zu beachtenden Sorgfaltspflichten zur Vermeidung eines Urlaubsverfalls hat das BAG ziemlich „hoch“ gehängt.

&tschüß
Wolfgang

Dann ist es zumindest wichtig, daß Du Deinen Anspruch nachweisbar schriftlich angemeldet hast.

Dafür genügt ja bestimmt eine Email? Muss ja kein Einschreiben mit Rückschein sein?

Was ein ziemlich heftiges Tagespensum ist. Bist Du sicher, daß dieses Tagespensum nichts mit Deiner langdauernden AU zu tun hatte?

Die AU rührte von einer Nierenerkrankung bzw. der Diagnose vor 12 Jahren. Und dem kompletten Versagen beider Nieren Anfang 2020. Die Transplantation einer Niere meines Papas erfolgte im Mai 2021. Nun bin ich wieder fit und fitter als vorher …

Das Pensum erscheint viel. Aber ich bin in der Autoindustrie, und quasi nur „anwesend“. Ich muss nicht unter Tage oder im Freien Gräben ausheben… zum Glück :smiley: , denn vorher war ich Fleischer (selbständig und angestellt) - DAS ist schwere Arbeit. Das hab ich aber schon frühzeitig aufgegeben, weil ich ja wusste was passiert.

Du kannst Dich selbst jederzeit direkt an diese Institutionen wenden, insbesondere dann, wenn Du zumindest vorübergehend Probleme siehst, Dein altes Arbeitszeitmodell wieder voll „durchzuziehen“ und/oder der AG bei der Urlaubsgewährung rumzickt.

Das wusste ich gar nicht. Super Tip.

Leider nein … es ist ein „Personaldienstleister“

Leider nein. Aber ich denke das brauche ich ja auch nicht. Ich meine nur, die Aussagen die bisher alle hier zum Thema gemacht haben und natürlich auch Deine qualifizierten, lassen mich doch hoffen, das ich nicht´s will, was mir nicht zustünde. Und dann gibt es ja immer noch das Arbeitsgericht.

Es gibt ja Regeln und Gesetze, damit man sich daran hält - auf beiden Seiten.

Ich habe eine Email fertig gemacht, die ich meinem AG zusenden möchte. Aber das mache ich erst, nachdem die Wiedereingliederung positiv beendet ist. Denn noch bin ich ja AU geschrieben …

Noch einen schönen Tag,
Marcus

Ich denke, du denkst falsch. :slight_smile:

Darum geht es nicht, sondern darum, deine Ansprüche auch durchzusetzen. Und das lässt sich mit einem (qualifizierten) Anwalt einfacher machen als allein. Gerade im Arbeitsrecht.

Schon, aber was machst du, wenn sich der AG NICHT daran hält?

Gruß
Christa

Hab ich bisher noch nie gebraucht. Und ich hab schon ein paar Mal vorm AG gesessen … wenn man genau weiß, was einem zusteht und was nicht, sollte das ohne Rechtsverdreher gehen

Hab ich alles bisher ohne geschafft. Da ich einen solchen Fall wie meinen beschriebenen zum Glück noch nie hatte, habe ich hier den Rat der Mitglieder im Forum gesucht. Und gefunden.

Warum sollte er sich nicht daran halten?

Und falls nicht - ich wiederhole mich - geht´s zum Arbeitsgericht. Die sind der schwächeren Seite des Arbeitslebens, dem AN, zugewandter.

Aber trotzdem Danke für Deine Bedenken, Christa :slightly_smiling_face:

Hallo,

es tut mir leid, aber diese Aussage

und Deine Ausführungen zu Christas Einwänden sind bestenfalls naiv.

Von was träumst Du eigentlich nachts - gerade wenn Du bei einem „Personaldienstleister“ arbeitest.

Wo es zwar Anwaltsfreiheit in der ersten Instanz gibt, aber auch ohne Anwalt einiges an Formalia zu beachten, bei denen jede Menge Fallstricke lauern. Ich habe als ehrenamtlicher Richter schon oft erlebt, daß Klagen an Formalia scheiterten - gerade von Menschen, die ohne Anwalt klagten.

Woher Du diese Weisheit hast, würde mich mal interessieren. So pauschal ist das auf jeden Fall falsch.

Weil er es noch nie so gemacht hat,weil es ihm zu teuer wird, weil er selbst keine Ahnung vom Urlaubsrecht hat (kommt bei vielen AG vor), oder aber weil er einfach mal so rumzickt?

Und um eine weitere notwendige Baustelle gleich mit zu schließen - als chronisch kranker Mensch brauchst Du auch Rechtsschutz im Sozialrecht - Du kannst leider heutzutage nicht mehr davon ausgehen, bei Sozialleistungsträgern eine fachlich und sachlich korrekte Sachverhaltsprüfung und Bescheidung zu bekommen.

Ach ja, wegen dem hier

Zumindest eine Zustellungsbestätigung solltest Du schon haben.

Und zu dem hier

hatte ich Dir eigentlich geschrieben, daß das falsch ist.

&tschüß
Wolfgang

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Naja, also naiv bestimmt nicht. Was ist denn an meinen „Ausführungen“ bitte naiv?

Ich träume schön und gut. Und Du so?

Wie gesagt, ich habe das schon mehrfach durch OHNE Anwalt. Da gibts die Damen und Herren, die mit dem AN die Klageschrift ausfüllen. Die geben Tipp´s und sagen von vorherein ob das geht oder besser nur mit Anwalt. Ich fand das damals sehr gut … und meistens sollte es in der 1ten Instanz geklärt werden. Gerade so Urlaubsstreitigkeiten oder Lohnsachen.

Das ist allgemein bekannt? Ist das noch nicht zu Dir durchgedrungen? Natürlich muss alles realistisch sein. Mann kann nicht wegen Träumen klagen…

Hat er schon mehrfach. Dann zeige ich ihm sachlich seine Fehler auf und alles ist gut.

Hatte während meiner AU 3x Probleme mit der Kasse. Da mangelt es einfach an Fachkräften bzw. merkt man gerade bei den Kassen, das die Damen und Herren die dort arbeiten wirklich absolut gar keinen Bock haben. Die Probleme zu lösen bedurften zwar einiger Telefonate und Erklärungen für Kleinkinder, aber am Ende wurde alles gut. Und entschuldigen können sie sich auch …

Insofern, „brauchen“ tue ich eine Rechtschutz schonmal gar nicht. Ob es sinnvoll ist darüber nachzudenken, ist eine andere Sache.

Das hattest Du in der Tat … :flushed: :smile:

tschüß