Hallo!
Folgender Sachverhalt:
Person X will morgen kündigen und sich seinen Jahresurlaub auszahlen lassen. Nach dem Bundesurlaubsgesetzt hat er nach 6 Monaten Anspruch auf den vollen Jahresurlaub (Ist erfüllt). Sind damit seine 30 Urlaubstage im Vertrag gemeint oder die 24 Werktage laut Gesetz? (Arbeitstage MO-FR; Genommer Urlaub dieses Jahr (ohne vom Vorjahr)=1, Bereits beantragter Urlaub=15; Resturlaub bis Ende des Jahres=14)
Vielen Dank für hilfreiche Antworten!