Jahresurlaub bei kündigung

Hallo!

Folgender Sachverhalt:

Person X will morgen kündigen und sich seinen Jahresurlaub auszahlen lassen. Nach dem Bundesurlaubsgesetzt hat er nach 6 Monaten Anspruch auf den vollen Jahresurlaub (Ist erfüllt). Sind damit seine 30 Urlaubstage im Vertrag gemeint oder die 24 Werktage laut Gesetz? (Arbeitstage MO-FR; Genommer Urlaub dieses Jahr (ohne vom Vorjahr)=1, Bereits beantragter Urlaub=15; Resturlaub bis Ende des Jahres=14)

Vielen Dank für hilfreiche Antworten!

Hallo!

Hallo,

Folgender Sachverhalt:

Person X will morgen kündigen und sich seinen Jahresurlaub
auszahlen lassen.

Das liegt nicht im Belieben des AN.

Nach dem Bundesurlaubsgesetzt hat er nach 6
Monaten Anspruch auf den vollen Jahresurlaub (Ist erfüllt).
Sind damit seine 30 Urlaubstage im Vertrag gemeint

JA

oder die 24
Werktage laut Gesetz?

NEIN

Vielen Dank für hilfreiche Antworten!

Scho’ recht

Hallo

Sind damit seine 30 Urlaubstage im Vertrag gemeint

JA

oder die 24
Werktage laut Gesetz?

NEIN

Vorausgesetzt, im Vertrag gibt es keine einschränkende Klausel.

Gruß,
LeoLo

Hallo

Hallo Leolo

Vorausgesetzt, im Vertrag gibt es keine einschränkende
Klausel.

Dieser Anspruch der Fälligkeit des vereinbarten Urlaubs läßt sich nicht wirksam allein durch Arbeitsvertrag abdingen.

Gruß,

&Tschüß

LeoLo

Wolfgang

Hallo Wolfgang

Seit wann darf der Urlaubsanspruch, der den gesetzlichen Mindesturlaub übersteigt, nicht einzelvertraglich über zum Beispiel eine Zwölftelung beim Ausscheiden aus dem AV eingeschränkt oder abgedungen werden?

Gruß,
LeoLo

Hallo,

wenn der Einzelvertrag auf einen Tarif verweist, der in der 2. Jahreshälfte zwölftelt o.ä., mag das sein, solange 24 WT nicht unterschritten werden.

http://dejure.org/gesetze/BUrlG/13.html

VG
EK

Hallo EK

Warum nicht einzelvertraglich, solange die 24WT nicht unterschritten werden?

Gruß,
LeoLo