Person X will morgen kündigen und sich seinen Jahresurlaub auszahlen lassen. Nach dem Bundesurlaubsgesetzt hat er nach 6 Monaten Anspruch auf den vollen Jahresurlaub (Ist erfüllt). Sind damit seine 30 Urlaubstage im Vertrag gemeint oder die 24 Werktage laut Gesetz? (Arbeitstage MO-FR; Genommer Urlaub dieses Jahr (ohne vom Vorjahr)=1, Bereits beantragter Urlaub=15; Resturlaub bis Ende des Jahres=14)
Person X will morgen kündigen und sich seinen Jahresurlaub
auszahlen lassen.
Das liegt nicht im Belieben des AN.
Nach dem Bundesurlaubsgesetzt hat er nach 6
Monaten Anspruch auf den vollen Jahresurlaub (Ist erfüllt).
Sind damit seine 30 Urlaubstage im Vertrag gemeint
Seit wann darf der Urlaubsanspruch, der den gesetzlichen Mindesturlaub übersteigt, nicht einzelvertraglich über zum Beispiel eine Zwölftelung beim Ausscheiden aus dem AV eingeschränkt oder abgedungen werden?