Hallo!
Folgendes Sachverhalt:
Ich möchte morgen kündigen. Nach dem Bundesurlaubsgesetzt habe ich nach 6 Monaten Anspruch auf den vollen Jahresurlaub (Ist bei mir erfüllt).
Sind damit meine 30 Urlaubstage im Vertrag gemeint oder die 24 Werktage laut Gesetz?
Vielen Dank für hilfreiche Antworten!