Hallo!
Hallo,
Es wurde bislang doch noch kein Urlaub genommen.
Eben
Also hat der AN doch für die Zeit vom 01.01.-30.06. Anspruch
auf 6/12 von 25 Tagen aus der ursprünglichen 5 Tage-Woche.
Erst ab dem 01.07. reduziert auf 6/12 der 3 Tage Woche, was 15
Tage pro Jahr sind.
Diese „anteilige“ Berechnung hat das BAG bereits 1998 verworfen und das „pro-ratia-temporis“ -Prinzip angewendet.
Nach dieser Rechtsprechung wird im Jahr der Reduzierung der Arbeitstage der zum Zeitpunkt der Reduzierung nicht genommene Urlaubsanspruch auf die neue Arbeitswoche umgerechnet.
Macht nach meiner Rechnung 12,5 Tage für das erste Halbjahr
bei 5 Tage Woche und 7,5 Tage für das zweite Halbjahr mit der
3 Tage Woche.
Bisher mußten die nicht genommen 25 Tage bei 5 Tage-Woche vollständig auf die neue 3-Tage-Woche „umgerechnet“ werden.
25 : 5 x 3 = 15
Deine Nachfrage hat dazu geführt, daß ich nochmal nachgeschaut habe. Der EuGH hat inzwischen die Sache Brandes für das deutsche Urlaubsrecht entschieden:
http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?t…
Leitsatz (an Schluß des Urteils):
Die deutsche „pro-ratia-temporis“-Anwendung auf zum Zeitpunkt der Reduzierung nicht genommene Urlaubstage ist unzulässig.
Im Fall des UP behält die AN den noch nicht in Anspruch genommenen Urlaubsanspruch von 25 Tagen.
Eine Anpassung an die reduzierten Arbeitstage kann erst im neuen Urlaubsjahr erfolgen.
Viele Grüße
&Tschüß
Whitby
Wolfgang
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