Jahresurlaub

Hallo und guten Tag,

jeder Arbeitnehmer hat einen gesetzlichen Anspruch auf Urlaub.Dieser wird in Tarifverträgen geregelt.Kann ein Arbeitgeber von seinen Mitarbeitern verlangen diesen Urlaub auf 1 Jahr im voraus zu planen?

Hoi Peter!

aus organisatorischen Gründen verlangt unser Arbeitgeber, die Planung der Urlaubstage im voraus für das folgende Jahr bis zum 30.11. des Vorjahres festzulegen.
75% der den Beschäftigten zustehenden Urlaubstage sind auf diese Weise in den Urlaubsplänen einzutragen.
Vorteil: wenn den Urlaubswünschen nicht bis zum 15.12. widersprochen wird, gilt er als genehmigt!
Das heisst, es besteht für die Beschäftigten Planungssicherheit!!!
Nachteil: manchmal sind die Reiseprosekte noch nicht auf dem Markt, dann zeigt sich der AG aber i.d.R. wartebereit :smile:

Im Grunde ist der Weg nicht der schlechteste, ich hadere allerdings mit meinen eher ungewöhlichen Urlauben immer ein wenig damit, da ich aufgrund der Terminplanungen MEINER Lieblingsveranstalter sowie der wettertechnischen Abhängigkeiten kaum zum Jahresende planen kann…

Hier bin ich mit meinem AG überein zu kommen, dass ich weniger als die 75% eintrage, allerdings dann damit rechnen muss, dass meine individuellen Wünsche zwei Wochen vor dem Urlaubstermin dann evtl. nicht genehmigt werden…

Fazit: Im Grunde sind die Kollegen recht zufrieden mit den Urlaubslisten. Planungen mit den Ehepartnern (bei denen normalerweise ähnlich vorgegangen wird) werden erleichtert. Ausserdem ist es nett, sich schon Wochen vor der Reise sicher zu sein, dass man auch wirklich in den Urlaub starten kann.

Lieben Gruss
Ulli, die auch schon einen fixen Termin für Weihnachten 2006 eingtragen hat…

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Hallo

Ja. Wenn ein BR existiert hat dieser aber MBR.

Gruß,
LeoLo