Jahresvertrag stillschweigend nicht verlängert

Hallo

Mal angenommen jemand hat am 2.1.2010 seine Stelle angetreten. In der Firma ist es üblich Jahresverträge abzuschließen, die dann zweimal verlängert werden und dann automatisch zu einem Festvertrag werden (ich glaube, das ist die übliche Vorgehensweise).

Die Arbeit ist sehr Hart, Stressig und Körperbelastend. Der Mitarbeiter (MA) hat seine Arbeit aber sehr gut gemacht und Kollegen waren mit ihm zufrieden. Allerdings hat er in seinem ersten Jahr einmal einen Bandscheibenvorfall und eine Sehenscheidentzündung gehabt (Beides von der Arbeit herrührend).

Niemand der Vorgesetzten machte ihm gegenüber aber irgendwelche Andeutungen, das er eine Verlängerung des Arbeitsvertrag nicht stattfinden würde.
Im Dezember fragte er einen Vorgesetzten, ob nun sein Arbeitsvertrag verlängert werden würde oder nicht. Die Aussage war wortwörtlich „Soviel ich weiß schon“.

Am 2.1.2011 kommt der MA nun in die Firma und wird von seinen Vorgesetzten dumm angeguckt. Was er denn hier wolle, „soviel sie wüssten, wäre doch sein Arbeitsvertrag nicht verlängert worden“… Und „Man habe sich schon gewundert, das er seinen Resturlaub gar nicht in Anspruch genommen habe“.

Hintergrund dabei wäre noch, das es im Dezember - wie in vielen - Besonders stressig und schwer ist und daher jeder Mann gebraucht wird. Jemand dessen Arbeitsvertrag ausläuft „könnte ja Blaumachen“. Daher ist es nicht das erste mal, das Mitarbeiter zunächst gesagt bekommen „ich glaube schon“ und „soviel ich weiß ja“ und dann am letzten Arbeitstag gesagt bekommen „Ach, er wird doch nicht verlängert“.

Das die Leute eigentlich verpflichtet sind sich 3 Monate vorher beim Arbeitsamt zu melden um sich „möglicherweise Arbeitssuchend“ zu melden weiß ich natürlich. Aber das tun die Leute natürlich nicht, wenn ihnen ständig gesagt bekommen „Eure Arbeitsplätze sind sicher“ (das sind sie in der Tat für diejenigen, die einen Festvertrag haben!).

Daher wollte ich mal fragen, ob der Arbeitgeber nicht auch irgendwie verpflichtet ist auch bei einem Jahresvertrag irgendwie eine Schriftliche Mitteilung zu schicken, das dieser nicht verlängert wird oder so.

Vielen Dank für die Info.

Gruß
Andreas

P.S.: Dieser Fall betrifft mich nicht!!! Also „persönliche Ratschläge“ sind nicht nötig :smile:

Hallo,

Arbeitgeber haben sozialrechtlich so eine Hinweispflicht:

§ 2 SGB III
(2) 1Die Arbeitgeber haben bei ihren Entscheidungen verantwortungsvoll deren Auswirkungen auf die Beschäftigung der Arbeitnehmer und von Arbeitslosen und damit die Inanspruchnahme von Leistungen der Arbeitsförderung einzubeziehen. 2Sie sollen dabei insbesondere

3.Arbeitnehmer vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses frühzeitig über die Notwendigkeit eigener Aktivitäten bei der Suche nach einer anderen Beschäftigung sowie über die Verpflichtung zur Meldung nach § 38 Abs. 1 bei der Agentur für Arbeit informieren, sie hierzu freistellen und die Teilnahme an erforderlichen Qualifizierungsmaßnahmen ermöglichen.

Grundsätzlich hat ein AG aber dieser Pflicht genügt, wenn er einen zeitbefristeten Vertrag macht und dort hineinschreibt, dass der AN sich 3 Monate vor Ablauf bei der AA melden muss.

Und selbst wenn er das nicht täte, erwachsen daraus keine Schadensersatzansprüche des AN gegen den AG und auch kein Anspruch auf Verlängerung.

Bei der Fallschilderung käme es aber aller Voraussicht nach nicht zu einem Ruhen des ALG aufgrund verspäteter Arbeitssuchendmeldung.

Der AN hatte zwar eine eindeutige Befristung. Es gab aber konkrete objektive Anhaltspunkte für eine Fortsetzung durch die Äußerungen der Vorgesetzten.

Das sollte aber im Brett „Arbeits- und Sozialamt“ vertieft werden.

VG
EK

Hallo

mal angenommen dein Fall trifft auf jemanden zu. Also ein befristeter Vertrag endet stillschweigend. Er bedarf keiner Kündigung. Wenn bis Ablauf des letzten Tages nichts schriftlich in der Hand hast, dann ist dein Vertrag ausgelaufen. Aufgrund dessen ist es auch so, dass man sich auf jeden Fall auch wenn man am letzten Tag eventuell die Verlängerung bekommt sollte vorher schon arbeitlos meldet. Die Meldung ist unverbindlich und wenn man doch weiterarbeitet genügt ein Anruft beim Arbeitsamt.

Fazit: Solange nichts schriftlich hast, kannst du dich auch auf nichts verlassen, auch wenn der Chef meint: Ich glaube schon!

Hallo
Danke für die Informationen.

Wie gesagt, betrifft mich selber nicht, deswegen ist eine Vertiefung des Themas nicht nötig.

Gruß
Andreas