Hallo,
gehen wir von folgendem fiktiven Fall aus.
Ein Arbeitsloser bekommt zum 1.12.09 einen Einjahresvertrag.
Er muss sich drei Monate vor Ablauf des Jahres wieder beim Arbeitsamt melden, wenn der Vertrag nicht verlängert wird.
Die Firma teilt dem neuen An mit, dass sie ihm selbstverständlich rechtzeitig , drei Monate vor Ablauf des Vertrages Bescheid gibt, falls der Vertrag nicht verlängert wird. Sie gewährt dem An sogar den restlichen Jahresurlaub ab dem 22.12.10 bis zum 7.11.2011.
Das war für den An ein Zeichen, dass der Vertrag verlängert wird.
Auch wurde es ihm mündlich mitgeteilt.
Nun kommt dann zwei Wochen vor Ablauf die schriftliche Mitteilung, dass der Vertrag nicht verlängert wird.
Nun gibt es beim Arbeitsamt eine Sperre, weil der An sich nicht rechtzeitig melden konnte.
Nun meine Frage: Ist das Vorgehen des Ag so rechtmäßig?
Kann die Firma auf irgendeine Art belangt werden?
Gilt es als stillschweigende Vertragsverlängerung, wenn der Ag einen Urlaub gewährt (schriftlich) der den Jahresvertrag überschreitet um mehr als einen Monat.
Vielen Dank für hilfreiche Antworten.
Gruß
Roland