Hallo, eine Versicherung hat z.B. aufgrund einer Klausel beim Kfz-Halter eine Jahresvorauszahlung gerichtlich per Klage durchgerungen, obwohl das Fahrzeug nur bis zur Mitte des Jahres angemeldet war und danach ein anderes Fahrzeug bei einer anderen Versicherung angemeldet worden war.
Mitlerweile sind Hauptforderung + Gerichtskosten + Zinsen + Inkassoauslagen in Ratenform abbezahlt worden. Hat denn jetzt der beklagte Kfz-Halter z.B. nicht den Anspruch, jetzt die Jahreshälfte an getätigtem Beitrag von der Versicherung zurückzufordern, da ja für diese Zeit kein Versicherungsschutz geleistet wurde, aber in Form von Raten bezahlt wurde ?
Guten Tag Herr Kaya,
mir scheint, Ihre Frage ist bei einem Rechtsanwalt besser aufgehoben, der den dazugehörigen Hintergrund dann ausleuchten kann.
Aus laienhafter Sicht verstehe ich Ihre Frage nicht.
Wie sollen hier in diesem Brett die Leute einen Sachverhalt neu
einordnen, von dem sie nichts wissen, der aber gleichwohl bereits
durch einen Amtsrichter aufgedröselt und entschieden wurde ?
Gruß
Günther
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Hallo,
Versicherungsbeiträge sind immer im Voraus fällig! Sollte sich zu Mitte des Jahres eine Änderung ergeben die zu Erlöschen des Vertrages führt, rate ich den Kunden auf 1/2 jährliche Zahlweise zu ändern! Handelt es sich lediglich um einen Fzg.-Wechsel, dann werden i.d.R. die für den neuen Wagen fälligen Beiträge mit den im Voraus entrichteten Beiträgen verrechnet! Entsprechend erfolgt eine Nacherhebung oder eine Gutschrift.
Grüße
Michael
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Hallo Günther, Danke fürs erste. Es sollte nicht ein Roman werden, da es hier um das Wesentliche geht. Die Vorgeschichte ist eh nicht von Belang meineserachtens. Aber bitte wenns den Sachverhalt besser beleuchtet: Dieser Jemand war z.B. mit einem viertäljährlichen Beitrag (1. Quartal) in Verzug, da dieser kurz vor Silvester den Versicherungsvertrag unzulässigerweise kündigen wollte. Neue Versicherung gab die Versich.Police zurück aufgrund Vorrechte des Vorversicherers und blababaala. Laut irgendeiner Klausel hätte Vorversicherer aufgrund des Vorfalls das Recht, den Jahresbeitrag im voraus einzukassieren. Versicherungsnehmer stimmte zwar zu, zahlte aber in Raten nur bis zu der tatsächlich geleisteten Versicherungsleistung (quasi Abmeldungsdatum des Fahrzeugs). Den Rest nicht, da Fahrzeug ja abgemeldet war und ein anderes bei einer ANDEREN ! Versicherung mitlerweile angemeldet war. Versicherung wollte natürlich trotzdem den Rest. Schlussends Klage und Sieg auf ganzer Linie für die Versicherung. Aber nach 3 Jahren waren alle Kosten per Raten abbezahlt. Darf eine Versicherung Geld für eine nichtgetätigte Leistung einbehalten ? Eigentlich nicht oder irre ich mich ?
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Hallo Michael,
Versicherung hat im nachhinein per Gerichtsbeschluss einen Jahresbeitrag kassiert. Dieser Jahresbeitrag wurde aber nach 3 Jahren in Ratenform incl. Gerichtskosten/Inkassogebühren abbezahlt. Unter dem Strich bekam die Versicherung für einen Zeitraum von ca. 7 Monaten Beiträge, während das Fahrzeug bei einer anderen Versicherung versichert war. Die Vorgeschichte hierzu nochmal auch für dich:
Dieser Jemand war z.B. mit einem viertäljährlichen Beitrag (1. Quartal) in Verzug, da dieser kurz vor Silvester den Versicherungsvertrag unzulässigerweise kündigen wollte. Neue Versicherung gab die Versich.Police zurück aufgrund Vorrechte des Vorversicherers und blababaala. Laut irgendeiner Klausel hätte Vorversicherer aufgrund des Vorfalls das Recht, den Jahresbeitrag im voraus einzukassieren. Versicherungsnehmer stimmte zwar zu, zahlte aber in Raten nur bis zu der tatsächlich geleisteten Versicherungsleistung. Den Rest nicht, da Fahrzeug ja abgemeldet war und ein anderes bei einer anderen Versicherung mitlerweile angemeldet war. DIESEN Rest hatte die Versicherung vor 3 Jahren eingeklagt und überraschenderweise gewonnen. Urteilsbegründung: der Versicherungsnehmer wäre damit einverstanden gewesen (ob für die Zeit dieser Betrag der Versicherung im nachhinein zustand oder nicht, interessierte den Richter nicht). Wahrscheinlich wollte der Richter lediglich einen Sollzustand herstellen indem der Anspruch der Versicherung für DAMALS einfach erfüllt werden müsste.
Vielleicht die Zeiten für besseren Überblick:
Anfang 2001 Problem mit der Versicherung. 1. Quartal nicht bezahlt.
März 2001 schickt neue Versicherung Versich.Policen zurück. Zwischenzeitlich fordert die alte Versicherung Jahresbeitrag, obwohl 1/4 jährlich vereinbart worden war. Mitte Mai Abmeldung des Fahrzeugs. Mitte Juli Anmeldung eines anderen Fahrzeugs bei einer ganz anderen Versicherung. Ratenzahlung erfolgte, trotz Zusage des Versicherungsnehmers für ein Jahr, lediglich bis zum Tag der Abmeldung. Jahre später verlangt die Versicherung den Rest für das Jahr, obwohl ein anderes Fahrzeug bei einer anderen Versicherung angemeldet worden war. Um diesen Rest geht es, der ja in Raten bezahlt worden ist, aber quasi der Versicherung nicht zusteht.
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