ein Bekannter von mir hat sich heute einen neuen Gebrauchten angesehen (Opel Astra 1.9 TDCi Sport, EZ: 05/07, km 13.456). Das Fz. war soweit okay, nur leider war das Scheckheft nicht in Ordnung. Laut Angaben soll entweder alle 30.000 km oder einmal im Jahr eine Inspektion erfolgen. Der Vorbesitzer hat dies aber nach tel. Rücksprache durch den Händler nicht gemacht da er meinte, man müsse erst in die Werkstatt, wenn die Anzeige leuchtet. Deshalb fehlt auch im Serviceheft ein entsprechender Stempel.
Da der Wagen erst ein Jahr alt ist, hat er eigentlich noch bis 05/09 Herstellergarantie. Gilt dies auch, wenn der Serviceintervall nicht innerhalb einem Jahr erfolgt ist?
Der Händler konnte heute nichts mehr erreichen, weil ja Samstag ist. Aber vielleicht könnt Ihr mir ja sagen, ob die Opel-Garantie trotzdem greift und ob mein Bekannter den Wagen am Montag beruhigt kaufen kann? Ich freue mich auf Eure Antworten und wünsche ein schönes und trockenes Wochenende.
eigentlich gehört die Frage eher in das Brett Allgemeine Rechtsfragen, wo diese Thematik auch immer wieder diskutiert wird.
Keiner ist verpflichtet eine Garantie zu gewähren. Daher ist ein Garantiegeber in der Ausgestaltung der Garantiebedingungen frei, d.h. er kann die Garantie von bestimmten Dingen abhängig machen. Ein Blick in die Garantiebedingungen des Garantiegebers (verm.= Hersteller) bringt einen da deutlich weiter.
Da der Wagen erst ein Jahr alt ist, hat er eigentlich noch bis
05/09 Herstellergarantie. Gilt dies auch, wenn der
Serviceintervall nicht innerhalb einem Jahr erfolgt ist?
ich kann hier nur aus meiner Erfahrung schreiben:
Mein Astra war auch erst zur Inspektion als die Anzeige im Display danach verlangte. Dabei war auch schon mehr als ein Jahr vergangen.
Die Garantie musste ich auch schon in Anspruch nehmen und es gab keine Probleme. Ich teile allerdings die Ansicht von Steve, dass das hier das falsche Brett für diese Frage ist.