Jahreswert für ein Nutzungsrecht im Grundbuch

In der Vereinbarung zum Eintrag eines Nutzungsrechtes für ein Einfamilienhaus ist ein Jahreswert von 4.800 DM angegeben.
Welche Bedeutung hat dieser Jahreswert?
Kann ich heute nach ca. 15 Jahren eine einfache Umrechnung in Euro machen?

Ja, soweit eine Inflationsanpassung nicht vereinbart wurde ist nur die Umrechnung in EUR möglich.

Lars Timmermann
www.laren-property.de

Wofür wird das Nutzungsrecht mit einem Geldwert beziffert ?