Jailbreak entfernen und spielstände behalten

Guten abend!

Daten: iphone 4 mit ios 4.2.1 mit der firmware 03.10.01, gejailbreakt mit redsn0w_win_0.9.6b4

Frage: wie entferne ich von meinem iphone 4 den tethered jailbreak (redsn0w) so dass ich hinterher alle meine „itunes“-apps habe und auch spielstände u.ä. erhalten bleiben?

kann ich so vorgehen:

  1. gejailbreaktes iphone 4 mit itunes syncronisieren
  2. ein backup machen
  3. wiederherstellen anklicken
  4. backup von schritt 1 einspielen!
  5. hab ich dann wieder mein iphone ohne jailbreak mit allen apps aus dem itunesstore und sind in den apps auch die einstellungen, spielstände usw. enthalten?

Vielen Dank schonmal im Vorraus.

Hi Wolf,

auch wenn sicher jeder hier Dein Anliegen verstehen mag, fällt leider auch dies in einen extrem grenzwertigen Bereich: SIEHE:
/t/iphone-jailbreak/6260602/2

Also bleibt auch Dir nur: google & co.

Um weiteren Fragen vorzubeugen: Die „Apps“ wurden mit einem seinerzeit („gejailbreakt“) illegalen „OS“ erworben. Somit war selbst dies nicht unbedingt rechtskonform bzw. entsprach den Bedingungen (z.B. AGB von Apple) des Hard-/Softwareherstellers.

Dennoch viel Erfolg!

Ro

Ich mache weder was illegales noch was strafbares! Wenn du meine frage nicht beantworten kannst dann lass es sein, aber erzähl hier nicht das ein jailbreak illegal ist!!!

Sich selbst zu zitieren und eine Wikipediaquelle zu nennen in der man seine eigene Meinung nicht bestätigt erscheint mir etwas suspekt. Beweis mir das ein JB illegal in Deutschland ist oder aber antworte erst gar nicht auf dinge von denen du keine ahnung zu haben scheinst. MfG Wolf

Hi Wolf,

wenn Du Dir so sicher bist und meinst, mich hier anmotzen zu müssen, dann frag doch den Apple- / iPhone-Support!

Wenn Du magst, dann kann ich das sehr gerne und mit garantierter Antwort aus erster Hand für Dich übernehmen. - Die Herren und Damen von Apple sitzen in unmittelbarer Nachbarschaft und wir sehen uns fast täglich in der Mittagspause. Eine PN an mich mit allen relevanten Daten genügt dafür.

Ich wünsche Dir in jedem viel Fall Erfolg! :wink:

Ro

Was Apple behauptet ist doch völlig egal, die stehten auch nicht über dem Gesetz und das man da nicht gerne sieht das die Kunden ihre iPhones jailbreaken ist auch klar. ich zitiere ungern irgenwelche gesetzestexte weil das immer so neunmalklug klingt, aber ich will das jetzt hier eindeutig klären!
In unserem schönen Gestz sthet folgendes:


§ 108b Unerlaubte Eingriffe in technische Schutzmaßnahmen und zur Rechtewahrnehmung erforderliche Informationen
(1) Wer

in der Absicht, sich oder einem Dritten den Zugang zu einem nach diesem Gesetz geschützten Werk oder einem anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstand oder deren Nutzung zu ermöglichen, eine wirksame technische Maßnahme ohne Zustimmung des Rechtsinhabers umgeht oder
2.
wissentlich unbefugt

a)
eine von Rechtsinhabern stammende Information für die Rechtewahrnehmung entfernt oder verändert, wenn irgendeine der betreffenden Informationen an einem Vervielfältigungsstück eines Werkes oder eines sonstigen Schutzgegenstandes angebracht ist oder im Zusammenhang mit der öffentlichen Wiedergabe eines solchen Werkes oder Schutzgegenstandes erscheint, oder
b)
ein Werk oder einen sonstigen Schutzgegenstand, bei dem eine Information für die Rechtewahrnehmung unbefugt entfernt oder geändert wurde, verbreitet, zur Verbreitung einführt, sendet, öffentlich wiedergibt oder öffentlich zugänglich macht

und dadurch wenigstens leichtfertig die Verletzung von Urheberrechten oder verwandten Schutzrechten veranlasst, ermöglicht, erleichtert oder verschleiert,

wird, wenn die Tat nicht ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch des Täters oder mit dem Täter persönlich verbundener Personen erfolgt oder sich auf einen derartigen Gebrauch bezieht, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer entgegen § 95a Abs. 3 eine Vorrichtung, ein Erzeugnis oder einen Bestandteil zu gewerblichen Zwecken herstellt, einführt, verbreitet, verkauft oder vermietet.
(3) Handelt der Täter in den Fällen des Absatzes 1 gewerbsmäßig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.


kannst du mir mal nen kontakt zu deinen applefreunden herstellen. (als PN) damit ich mir dortmal die meinung von apple anhören kann? bzw. sag mir wie du das siehst. (Bitte mit fakten belegt…

MfG Wolf

Hi Wolf,

ich werde Dein Anliegen morgen versuchen zu klären; zumindest werde ich versuchen, eine Aussage dazu zu erhalten. - Dies vollkommen anonym! Dessen kannst Du Dir sicher sein!
Es ist niemals meine Absicht, jemanden irgendwo anzuschwärzen, nur mag ich es nicht so sehr, wenn jemand einen gut gemeinten Rat als " herablassenden Unfug" abtut.

Wie gesagt; ich werde ernsthaft versuchen, eine Aussage zu erhalten und mich dann melden. Es kann aber durchaus erst am Donnerstag (03.02.2011) eine Antwort geben, da ich morgen eine „Verabredung“ mit neuen Möbeln habe.

Ro

und? was sagen die appler?

Hi Wolf,

die ausführliche Antwort kam ja an Dich schon per PN. - Hier nochmal die Umrisse:

Offizielle Aussage: Geht gar nicht. (War zu erwarten.)

Inoffizielle Aussage: Beim Rückspielen der Orig-SW kann es unter Umständen zu einem Totalausfall kommen.
Sicherung von eigenen Daten (Spielständen, Apps,…) „vielleicht“ möglich, aber unwahrscheinlich. - Verschieben/Kopieren des Sicherungsordners vor Einspielen der Apple-Firmware/Software aufs mobile Gerät.

Ro