Japan + Vorstrafe

Hallo alle!

Und zwar hätte ich folgende Frage. Ich bin nach dem §3g Verbotsgesetz (Österreich) verurteilt worden und habe 9 Monate auf Bewährung bekommen. Ich muss dazu sagen, dass ich darauf nicht im geringsten Stolz bin was ich getan habe. Das ganze ist in meiner Jugend passiert und darum galt da auch noch das Jugendrecht. Unter anderem darum die geringe Strafe.
So jetzt aber zur eigentlichen Frage: Denkt Ihr, dass mir darum die Einreise verwehrt wird?
Ich werde aber auch trotzdem noch die Japanische Botschaft/Konsulat deswegen befragen, trotzdem würde ich gerne wissen was ihr darüber denkt.

Danke schonmal für eure Antworten!

Hallo,

normalerweise sollte so etwas keine Probleme machen, besonders, wenn es nur um ein Touristen-Visum geht.
Eine definitive Antwort kann dir natürlich nur das Konsulat geben.

Gruß,
Steve

Hallo Steve,

Danke schonmal für deine Antwort :smile:

Das klingt ja schonmal ganz gut. Könntest du bitte eventuell noch sagen wie du auf den Schluss kommst? Weil ich mach mir da echt Sorgen, dass dieser Sch…eibenkleister mir noch alles verbaut.
Es geht mir auch noch darum: http://www.de.emb-japan.go.jp/konsular/VISA_APPLICATION%20_FORM.pdf
Das werde ich wahrscheinlich in Zukunft brauchen, allerdings nicht für touristisch.

Gruß

Oh und ich sollte eventuell erwähnen, dass ich „nur“ Postings im Internet gemacht habe. Also kein Gewaltdelikt oder sowas.

Hallo,

ich greife da hauptsächlich auf meine Erfahrung mit US-Visa zurück. Dort werden ja ähnliche Fragen gestellt. Das Problem ist normalerweise nicht, das man auf eine dieser Fragen mit „Ja“ antwortet, das führt vermutlich zu Rückfragen, hindert aber nicht an der Einreise. Aus meiner Erfahrung ist es wichtig, das die Angaben, die man macht mit dem übereinstimmen, was die jeweiligen Behörden dort in Erfahrung bringen können.

Wenn diese Bewährungsstrafe weiterhin in deinem Führungszeugnis (falls es etwas vergleichbares in Österreich gibt) auftaucht, würde ich an deiner Stelle mit „Ja“ antworten. Die folgenden Fragen, zeigen ja, das du zu keiner langen Haftstrafe verurteilt wurdest. Sollte das Vergehen in der Zwischenzeit entsprechend verjährt sein kannst du relativ gelassen mit „Nein“ antworten, denn dann haben auch die japanischen Behörden keine Möglichkeit, das auszugraben.

Gruß,
Steve

1 Like

Hallo,

Je nachdem, wann der Vorfall gerichtlich abgehandelt wurde, könnte er inzwischen verjährt und sogar automatisch gelöscht sein. Möglicherweise kann die die zuständige Polizeidirektion dazu mehr sagen!

LG

Silberloewe99

Japan hat definitiv keinen Zugriff auf das Zentralregister (länger als 5 Jahre sollte darin ohnehin nichts auftauchen bei so einer Lappalie) und von daher immer schön nein ankreuzen. Keinesfalls die Wahrheit sagen, in keinem Land der Welt.

Lieber Rolli,

diesbezüglich kann ich die Antwort von Steve bestätigen!

Worauf ich Dich eigentlich aufmerksam machen Wollte ist folgendes:

In meiner Heimat Japan, werden jegliche Manipulationen, oder verbotene Inhalte ins Netz zu stellen et cetera etc., SEHR streng gehandhabt!

Wünsche Dir einen WUNDERSCHÖNEN Aufenthalt in Japan!

Subete utsukushi!

die Mishiko’

Hallo,

Wollte einmal Nachfragen ob die Reise geklappt hat oder ob es irgendwelche Probleme gab .
Bin derzeit in der gleichen Situation mit denn exakt gleichen Jugend Vergehen.
Einziger unterschied ich habe 1,2 Jahre auf Bewährung und eine Geldtrafe bekommen .
Das Vergehen ist jetzt schon 5 Jahre her.

Ich frage mich nun ob ich Japan und auch die USA früher besuchen kann bevor die Strafe gelöcht wird.

Hallo,

Japan ist ja visa-frei für deutsche Staatsbürger, da wird die Frage kaum auftauchen.

Die USA fragen in ihrem ESTA-Formular explizit nach solchen Taten und können auch die entsprechenden Datenbanken anfragen. Da solltest du also ehrlich sein. Eventuell wird die ESTA dann angelehnt, dann musst du in der Botschaft ein Touristen-Visum beantragen.

Gruß,
Steve