Ein 27 jähriger Bürger ausländischer Staatsangehörigkeit ist mit einem sogenannten „working holiday“-Dokument in Deutschland, um sich einer Bäckerlehre zu widmen. Er hat viele Bewerbungen geschrieben, wartet auf Antworten. Zwischenzeitlich braucht er jedoch Geld, um seine Miete, Krankenversicherung, usw. zu bezahlen (was bisweilen seine Eltern überweisen).
Seine (Arbeits-)Aufenthaltsgenehmigung geht bis Ende Februar (alternativ März).
Meine Frage: Darf ein „Ausländer“ in Deutschland einen Nebenjob anfangen mit obengenannten Voraussetzungen? Und wenn ja, was hat er zu beachten?
Vielen Dank.
Christian