Japaner im Nebenjob

Ein 27 jähriger Bürger ausländischer Staatsangehörigkeit ist mit einem sogenannten „working holiday“-Dokument in Deutschland, um sich einer Bäckerlehre zu widmen. Er hat viele Bewerbungen geschrieben, wartet auf Antworten. Zwischenzeitlich braucht er jedoch Geld, um seine Miete, Krankenversicherung, usw. zu bezahlen (was bisweilen seine Eltern überweisen).
Seine (Arbeits-)Aufenthaltsgenehmigung geht bis Ende Februar (alternativ März).

Meine Frage: Darf ein „Ausländer“ in Deutschland einen Nebenjob anfangen mit obengenannten Voraussetzungen? Und wenn ja, was hat er zu beachten?

Vielen Dank.
Christian

Im Reisepass soll es vermerkt werden, welche Tätigkeiten der Besitzer in Deutschland ausüben darf. Falls keinen Vermerk vorhanden- darf man auch nichts machen. Aber normalerweise dürfen die Studierenden bis 180 Tage im Jahr beschäftigt sein. Wenn der Aufenthalt so kurz ist dann findet man ja auch kaum was als Nebenjob… nur wenn jemand dringend japanisch von ihm lernen will :smile: