Japanreise stornierbar?

Hallo,

welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, eine für den 20. März (also in 1 Woche) gebuchte Japanreise zu stornieren?

Der Reiseveranstalter sieht derzeit keine Veranlassung, einen Rücktritt zu akzeptieren.

Danke,
Woody

Tag,

es kommt, meiner Ansicht nach, darauf an wohin du nach Japan willst.
Willst du direkt in das Krisengebiet reisen, muss das Reiseunternehmen die Reise stornieren, weil dort Stromausfälle, Panik, Strahlung und Zerstörung herrscht.
Sprich’ da erwartet dich nur Kummer statt Erholung.

Reist du aber weiter weg sagen wir Tokio oder die südlichen Randgebiete, dort wo alles „okay“ ist, ist die Reise nicht stornierbar.

Ich hoffe dir soweit geholfen zu haben.

Gruß
Orakel

Hallo,

welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, eine für den 20.
März (also in 1 Woche) gebuchte Japanreise zu stornieren?

schau an. Wo sollte es denn hingehen? Ich frag nur, weil ich an dem Tag eigentlich auch los wollte. :wink:

Der Reiseveranstalter sieht derzeit keine Veranlassung, einen
Rücktritt zu akzeptieren.

Und das aus gutem Grund. Derzeit gibt es nur einen Sicherheitshinweis aber keine Reisewarnung. Ich würde hier mal ein Auge draufhalten:
http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformation

Sobald es eine Reisewarnung gibt, kann man - ggfs. mit Bearbeitungsgebühren - stornieren. Nachdem die Kernschmelze eben bestätigt wurde, scheint mir das nur eine Frage der Zeit zu sein.

Gruß
Christian

Hallo,

Der Reiseveranstalter sieht derzeit keine Veranlassung, einen
Rücktritt zu akzeptieren.

Na, das kann sich nur noch um Stunden handeln.

Es gibt übrigens bereits eine Reisewarnung das AAs für den Raum Tokio und den Norden Japans. Reicht das aus für eure Reise?

Keine Banke, der wird den Rücktritt akzeptieren müssen, bei den Nachrichten zur Zeit…

Gruß,
C.

Hallo,

schau an. Wo sollte es denn hingehen? Ich frag nur, weil ich
an dem Tag eigentlich auch los wollte. :wink:

So wie hier beschrieben:
http://www.studienreisen.de/studienreise_42422.html

Ich würde hier mal
ein Auge draufhalten:

http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformation

das ist der korrekte Link:
http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformation…

Und jetzt raten die auch von der Reise ab

Sobald es eine Reisewarnung gibt, kann man - ggfs. mit
Bearbeitungsgebühren - stornieren. Nachdem die Kernschmelze
eben bestätigt wurde, scheint mir das nur eine Frage der Zeit
zu sein.

So siehts aus. Ich muss zugeben, dass mich das positiv stimmt.
Dann werde ich wohl umbuchen, oder ganz stornieren. Mal sehen was das Reisebüro anbietet

Gruß,
Woody

Hallo,

So wie hier beschrieben:
http://www.studienreisen.de/studienreise_42422.html

ah, OK, dann wären wir uns allenfalls in Tokyo oder Kyoto begegnet :smile:

http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformation

das ist der korrekte Link:
http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformation…

Natürlich. Mein Link ist beim Kopieren verkürzt worden.

So siehts aus. Ich muss zugeben, dass mich das positiv stimmt.
Dann werde ich wohl umbuchen, oder ganz stornieren. Mal sehen
was das Reisebüro anbietet

Ja, mehr als abwarten geht nicht. Deswegen heißt es ja auch „höhere Gewalt“.

Gruß
Christian

Hallo,

Es gibt übrigens bereits eine Reisewarnung das AAs für den
Raum Tokio und den Norden Japans. Reicht das aus für eure
Reise?

das reicht nicht, weil es ein Sicherheitshinweis ist und keine Reisewarnung. Wird in den Medien aber gerne durcheinandergeworfen.

Eine Reisewarnung sieht so aus:
http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformation…

Gruß
Christian

Teilreisewarnung

Und jetzt raten die auch von der Reise ab

Nun ist die Reisewarnung für den Nordosten inkl. Tokyo/Yokohama draußen:

Teilreisewarnung
Das Auswärtige Amt warnt aufgrund der aktuellen Lage vor Aufenthalten im Krisengebiet im Nordosten der Insel Honshu (Teilreisewarnung). Von nicht erforderlichen Reisen nach Japan wird abgeraten.

Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Deutschen in der Region um die Atomkraftwerke Fukushima und im Großraum Tokyo/Yokohama zu prüfen, ob ein Aufenthalt in Japan weiterhin erforderlich ist. Falls dies nicht gegeben ist, sollte eine Ausreise außer Landes mit kommerziellen Mitteln in Erwägung gezogen werden, insbesondere von Familien mit Kindern.

das reicht nicht, weil es ein Sicherheitshinweis ist und keine
Reisewarnung. Wird in den Medien aber gerne
durcheinandergeworfen.

Hmmm, dann wirft Westerwelle selbst die Begriffe durcheinander (was ja sein kann:smile:. Der sprach von einer Teilreisewarnung.

Der Sicherheitshinweis betrifft ganz Japan.

Aber ich kann auch nur das weitergeben, was ich so mitbekomme.

Gruß,
C.

Sorry, ich hatte unten noch nicht gelesen. Da hast du ja selbst was festgestellt in Bezug auf die Teilreisewarnung. Mea culpa!

Rücktritt auch für Flüge u. für welchen Zeitraum?
Hallo an ale,

ich habe auch noch drei Fragen zur Thematik:

1.) Gilt die Stornierung auch für reine Flüge? Evtl. für solche Flüge, die über ein Reisebüro gebucht wurden und nicht direkt über die Fluggesellschaft?
Diesem aktuellen Artikel entnehme ich, daß bei direkt gebuchten Flügen keine kostenlose Stornierung möglich sei:
http://www.daserste.de/moma/servicebeitrag_dyn~uid,c…

2.) In welchem Zeitraum sind Reisen oder Flüge stornierbar? Ich habe Flüge für Mitte Mai nach Tokio und zurück gebucht, über ein Reisebüro (ABC-Travel).

3.) Was heißt „kostenlos“, wie hoch dürfen die Stornogebühren sein? Das ist doch der Knackpunkt. Hohe Stornogebühren würden die Regelung ad absurdum führen.

Viele Grüße

Hallo,

1.) Gilt die Stornierung auch für reine Flüge?

nein. Das Kündigungsrecht ergibt sich aus § 651j BGB und gilt nur für gebuchte Reisen.

2.) In welchem Zeitraum sind Reisen oder Flüge stornierbar?
Ich habe Flüge für Mitte Mai nach Tokio und zurück gebucht,
über ein Reisebüro (ABC-Travel).

Die Reisewarnung muß gelten. Mitte Mai scheint mir arg weit weg, um jetzt schon wegen einer bestehenden Reisewarnung zu kündigen. Wobei nicht auszuschließen ist, daß die Warnung für die nächsten 25.000 Jahre oder so aufrechterhalten wird.

3.) Was heißt „kostenlos“, wie hoch dürfen die Stornogebühren
sein? Das ist doch der Knackpunkt. Hohe Stornogebühren würden
die Regelung ad absurdum führen.

Ich habe mich gerade erkundigt. Es ist wohl so, daß es Urteile gibt, nach denen sich Veranstalter und Kunde sich die tatsächlich entstandenen Stornkosten zu teilen haben.

Gruß
Christian

Hallo exc,

ok danke. Es ist also der Unterschied zwischen „Reiseveranstalter“ und „Reisebüro“. Sieht also irgendwie schlecht aus für mich derzeit - es sei denn, die Lage verschlechtert sich so stark (was niemand hofft) und der Hinflug wird gestrichen. Oder es geht alles doch noch glimpflich aus.

Gruß

Hi,

der Unterschied ist nicht „Reiseveranstalter“ und „Reisebüro“ sondern „Reiseveranstalter“ und „Airline“. Das Reisebüro hat damit nichts zu tun. Es ist lediglich Erfüllungsgehilfe des Veranstalters bzw. der Fluggesellschaft.

bye
Rolf