Hallo ich habe vor kurzem aus einer jaresendabrechnug ein Guthaben. Ich beziehe Alg1 und ergänzend hartz 4. darf das Guthaben jetzt angerechnet werden?
Hallo,
welche Jahresendabrechnung?
Wenn es Tantiemen, Vergütungen, Honorare sind, müssen sie angegeben werden
Wenn es eine Rückzahlung aus einer Heizkostenvorauszahlung ist, muß sie nicht angegeben werden (keine Einkünfte).
Gruß Heinz
ja von der wohnung die heizkosten und sowas… weil sind ja dann Einkünfte
Sorry, davon habe ich keine Ahung.
da scheint etwas kompliziert zu werden. Sind Zahlungen im Vorjahr als Unterstützung für Heizkosten erhalten worden, kann die Rückzahlung wohl als Einkommen angerechnet werden.
Anders ist es, wenn die Rückzahlung der Heizkostenvorauszahlung aus einem Zeitraum erfolgt, in denen man keinerlei Unterstützung bezogen hat.
Aber auch hier gibt es unterschiedliche Meinungen.
Sorry,aber da müsste jemand anderes antworten.Entzeiht sich meiner Kentniss