Danke, dass Sie sich kurz mit meiner Frage befassen:
Der Fall:
Vater und Mutter vereinbaren ein Berliner Testament. Erst stirbt die Mutter und dem Vater gehört ein Immobilie in einem Wert von ca. 1,5 Mio Euro. Nach drei Jahren stirbt auch der Vater und wird von den Geschwistern bequatscht einen der drei Kinder zu enterben, weil dieser Schulden hat und befürchtet wird, dass in das Erbe gepfändet werden kann.
Der Junge bekommt aber seinen Pflichtteil.
Frage: Hat der Junge im Bezug auf die Jastrowsche Formel jetzt wiederum Anspruch auf einen Pflichtteile bei dem Erbe der Mutter? Wenn Sie Anwalt sind und diesen Spezialbereich im Bereich Erbschaftsrecht einschätzen können würde ich Sie durchaus beauftragen wollen.
Ich bin kein Anwalt, trotzdem bin ich mir zu 100% sicher, dass der Junge keinen Anspruch hat - ist doch logisch. Sonst könnten wir das Berliner Testament auch abschaffen.
guten Abend,
folgendes ist keine Rechtsauskunft, sondern nur die freiw., hilfsbereite u. kostenfreie Weitergabe von langjährigen Praxiserfahrungen; ich kann deshalb nicht direkt auf Ihren persönlichen Fall eingehen:
Wenn die Eheleute im Gem.T. keine Verfügung des Letztversterbenden (Bestimmung der Schlußereben) getroffen haben, sodaß der Überlebende dadurch frei letztwillig verfügen konnte, dann ist 1. kein Frage mehr nach der Jastrowschen Klausel (weil sie ja offenbar nicht T.inhalt geworden ist) und 2. das Pflichtteilsrecht nach der Erstverstorbenen uneingeschränkt für alle Abkömmlinge bestehend. Auf die Verjährungsfrist ist zu achten; sie ist aber offensichtlich abgelaufen.
Nochmals: Die Formel/Klausel gilt nur, wenn sie im T. angeordnet worden ist.
Ich hoffe, hiermit einwenig geholfen zu haben. Nofalls fragen Sie bitte erneut (bitte Vorgang konkret). Wenn Sie zufrieden sind, dann teilen Sie dieses einfach auch den w-w-w-Betreibern mit – danke!
Mit freundlichem Gruß aus dem nördlichen Wesertal
H.G.
Der Fall:
Vater und Mutter vereinbaren ein Berliner Testament. Erst
stirbt die Mutter und dem Vater gehört ein Immobilie in einem
Wert von ca. 1,5 Mio Euro. Nach drei Jahren stirbt auch der
Vater und wird von den Geschwistern bequatscht einen der drei
Kinder zu enterben, weil dieser Schulden hat und befürchtet
wird, dass in das Erbe gepfändet werden kann.
Der Junge bekommt aber seinen Pflichtteil.
Frage: Hat der Junge im Bezug auf die Jastrowsche Formel jetzt
wiederum Anspruch auf einen Pflichtteile bei dem Erbe der
Mutter? Wenn Sie Anwalt sind und diesen Spezialbereich im
Bereich Erbschaftsrecht einschätzen können würde ich Sie
durchaus beauftragen wollen.