Wenn jemand einen befristeten Arbeitvertrag von sagen wir mal 2 Jahren hat und dann zum JAV (Jugend- und Auszubildendenvertreter) oder in den Betriebsrat gewählt wird, muss er dann über den bestehenden Arbeitvertrag hinaus beschäftigt werden? Schließlich darf ihm ja eigentlich während der Amtszeit (normal 4 Jahre), sowie ein Jahr danach nicht gekündigt werden.
Schließlich darf ihm ja eigentlich während
der Amtszeit (normal 4 Jahre), sowie ein Jahr danach nicht
gekündigt werden.
Er wird ja auch nicht gekündigt, sondern der befristete Vertrag läuft halt aus. Pech gehabt.