Hallo,
habe eine Frage zur Übernahme des JAV-Vorsitzenden. Der Antrag auf Übernahme wurde rechtzeitig gestellt, der Arbeitgeber hat diesem entsprochen und begründet somit unbefristetes Arbeitsverhältnis nach Abschluss der Ausbildung. Allerdings gibt der Arbeitgeber an, dass der JAV-Vorsitzende dann nicht mehr in seiner Geschäftsstelle tätig sein kann, da hier keine freien Stellen vorhanden sind, sondern eine 100km entfernte Geschäftsstelle versetzt wird.
Frage 1: Was kann man hier noch machen? Sind 100km zumutbar?
Frage 2: Wenn man dem Arbeitgeber nachweisen kann, dass neue Mitarbeiter auf genau solche Stellen in der alten Geschäftsstelle eingestellt wurden, bringt das etwas? Und ganz wichtig: Gibt es hier eine Frist, in der die Neueinstellungen getätigt sein müssen? In meinem konkreten Fall ist es nämlich so, dass die Ausbildung Ende Juli endet und im April/Mai wurden noch neue Mitarbeiter eingestellt - auf eine dieser Stellen hätte ja auch der JAVi gesetzt werden können - bringt der Nachweis dieser Tatsache etwas???
Wäre prima, wenn mir jemand helfen könnte! Schließlich hängt ein Job daran, denn 100km einfache Strecke täglich ist nicht machbar (aus Kostengründen), sprich, der JAVi könnte das Angebot nicht annehmen und wäre dann erstmal arbeitslos.
Vielen Dank im Voraus!