Je wahrscheinlicher, desto Makler?

Kann man der Faustregel folgen, dass man Versicherungen von Schadensfällen, die wahrscheinlicher sind, immer eher durch einen Makler betreuen lässt, um Fehler bei der Schadensabwicklung zu vermeiden?
z.B. BU, Privat-HP und Auto beim Makler, aber Risiko-LV z.B. günstig bei Direktversichungen?

Gruß

M.G.

Im Grunde genommen alle Schäden oder Fälle in den es um Existenzbedrohende Ereignisse geht,wobei es nicht immer nur Makler sein müssen,es gibt auch sehr gute Mehrfachagenten, nach wie vor.

Dazu zählt BU, evtl. bei Selbstständigen Rechtschutz,wenn Rechtschutz dann Berufs-Privat-Verkehrsrechtschutz u.nicht nur Verkehr!Private Haftpflicht ein absolutes muss für jeden,KFz wobei es da nur ein paar Feinheiten gibt,Risikolebensversicherung bei Famillien,Vermögensschadenshaftpfl.,Betriebshaftpflicht,(Finanzierung u.Altersvorsorge)Krankenversicherung,Pflegezusatzversicherung,betrifft dich dann zwar nicht selbst evtl.aber Deine nächsten Angehörigen!

na ja, dieses Merkmal zeigt ja in aller Regel jede Versicherung. daher hat man sie ja.

Aber gerade bei BU und HP gibt es ja den meisten Zirkus im Schadensfalle und es bedarf der Unterstützung.

Die Frage ist aber, ob man seine Rechtsschutz bei dem gleichen Makler abschließen sollte, wie die ganzen anderen Versicherungen.

Gruß

M.

Im Grunde genommen alle Schäden oder Fälle in den es um
Existenzbedrohende Ereignisse geht,

Hallo,
Makler machen Maklerverträge die du Unterschreibst.
Und das schließt aus, das du Verträge woanders abschließen darfst.
Nur über Ihn.
Also kannst du diese Überlegung es woanders zu machen vergessen.
Gruß Anno

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Kann man der Faustregel folgen, dass man Versicherungen von
Schadensfällen, die wahrscheinlicher sind, immer eher durch
einen Makler betreuen lässt, um Fehler bei der
Schadensabwicklung zu vermeiden?

Nein, kann man nicht. Es ist nicht sicher, dass sich der von Dir ausgesuchte Makler auch wirklich um die Schadensregulierung kümmert. Wenn Du Dich in Versicherungsangelegenheiten betreuen lassen willst, brauchst Du einen guten Außendienstler. Nicht jeder Makler ist ein guter Betreuer und nicht jeder Ein-Firmen-Vertreter ein schlechter. Es kommt auf die Person an. Hör Dich im Familien- und Freundeskreis um und such Dir den Betreuer aus, nicht die Gesellschaft.

z.B. BU, Privat-HP und Auto beim Makler, aber Risiko-LV z.B.
günstig bei Direktversichungen?

Bei einer Risiko-LV würde ich nach dem Preis gehen, denn da brauchst Du keine Betreuung.

Um es auf den Punkt zu bringen
Hallo,

mit einem Makler schließt man einen Vertrag, der den Umfang regelt. Es besteht Vertragsfreiheit. Die Schadenbetreuung kann, muss aber nicht, eingeschlossen werden. Die Verantwortlichkeit kann alle Versicherungsbereiche, -arten und -sparten beinhalten oder nur ausgewählte. Diese Verträge beinhalten i.d.R. auch keine Ausschließlichkeit - selbstverständlich kann man sich um einzelne Bereiche selbst kümmern - es sollte nur klar sein, wer für was verantwortlich ist!!!

Die Schadenbetreuung durch einen Makler ist genauso gut oder -schlecht, wie die eines Firmenvertreters oder Mehrfachagenten. Es kommt natürlich auf die Qualifikation an. Die Qualifikation der Makler ist i.d.R. höher - das muss man im Einzelfall genau betrachten.

Die Rechtsschutz kann, muss man aber nicht beim gleichen Makler machen. Die Frage wäre nur, waurm eigentlich nicht. Man sollte seine Rechtsschutz nicht dort haben, wo man die sonstigen Verträge hat!!!

Alternativ geht man zu einem Honorarberater, lässt sich beraten und macht dann die Verträge aleine.

Viele Grüße
Thorulf Müller

[email protected]

Hallo,
Makler machen Maklerverträge die du Unterschreibst.
Und das schließt aus, das du Verträge woanders abschließen
darfst.
Nur über Ihn.
Also kannst du diese Überlegung es woanders zu machen
vergessen.
Gruß Anno

Die Frage ist aber, ob man seine Rechtsschutz bei dem gleichen
Makler abschließen sollte, wie die ganzen anderen
Versicherungen.

Das kommt darauf an ob der Makler einen Betreuungsauftrag hat.
Ob er im Vertrag explizit geregelt hat , das er im Namen des Kunden sämtliche Versicherungen in Namen des Kunden übernimmt u. ohne Unterschrift jederzeit ändern darf bzw. im Sinne des Kunden versicherungen umstellen,kündigen u. neu abschließen darf.

Anmerkung: diese Art von Betreuungsauftrag gibt´s nicht nur bei Maklern sondern auch bei Mehrfachagenten!

Das Problem mit Altverträgen im Bestand gestaltet sich für einen Makler natürlich etwas Kompl. da er ja für die Sachen die vorher abgeschlossen wurden dann die Haftung übernimmt.Er muß also Folglich bei Unterdeckungen zus. diese versichern oder die Tarife unverzüglich umstellen,was nicht immer einfach ist u.evtl.zu einer Mehrbelastung führt.Ausserdem ist der Verwaltungsaufwand dementsprechend hoch,deswegen gehen einige der Kollegen einfach hin u.canceln Altverträge u.decken gleich neu ein.

Hallo,

Zur Frage zurück, ob es sinnvoll ist die Rechtschutz nicht auch durch den selben Makler vermitteln zu lassen,wo man seine anderen Verträge laufen hat.

Ich denke da bringst Du was Durcheinander,die Ursprüngliche Empfehlung vom Bund der Versicherten bzw. auch aus welchen Quellen Du es immer hast.lautete die Rechtschutzvers. nicht beim selben Versicherrer laufen zu lassen wie die übrigen.Da resultierte aus der Überlegung herraus, dass ein Versicherer ja bei einer Chance von 50:50 auf Erfolg oder Verlust des Falles ablehnen kann überhaupt den Prozess zu finanziern bzw.die Kosten des Falles zu übernehmen.Viele Leute sind der Meinung das wenn die Versicherung gegen sich selbst Klagen müsste. z.B: D.A.S Rechtschutz der zur Ergo Gruppe gehört gegen Victoria,Allianz-Lebensversicherung oder KFZ-Vers.wegen was auch immer, es nicht tun wird.Deshalb lautete die Empfehlung die Rechtschutz nicht im Paket zu nehmen u. nicht von dem Unternehmen zu haben,wo ich auch alle anderen Vers.laufen habe.Ich kann nur eins dazu sagen, ich habe früher viel BBV-Kompaktvers.vermittelt,um die grassen Unterdeckungen die viele Kunden aus Altverträgen haben auszumerzen.Ich habe die Rechtschutz immer seperat bei einem anderen Unternehmen,für den Kunden geführt. Habe zwei Fälle jetzt im Bestand, die nicht mit der Leistungsabwicklung beim Schaden zu Frieden waren u.dagegen geklagt haben.Die BBV hat anstandslos die Kosten für die Rechtschutz übernommen u.ging gegen sich selbst vor.Also diese Annahme trifft anscheinend nicht auf jeden Versicherer zu.Trotzdem trenne ich auch zukünftig die Rechtschutz,1.ist es meistens viel billiger als im Kombi,2.sind die Versicherungssummen meist höher,3.Bin auch ich mir nicht sicher ob alle Versicherungen es so tun würden,oder ob die eine oder andere doch noch sagt:„Wir klagen nicht gegen uns selbst!“

Grüsse Global

Hallo zusammen,
ich hab lang genug bei der DAS gearbeitet, auch im rs-schaden.
dort war es so, daß sich die leute ausschließlich um den rs-fall gekümmert haben. also aussicht auf erfolg, deckung, beitrag bezahlt usw. ob der gegner auch im ergo-konzern versichert war hat absolut keine rolle gespielt.
außerdem gilt wohl immernoch § 158l vvg. und irgendwo steht auch, daß die rs-versicherung immer vom mutterkonzern abgespalten sein muß, um nicht in einen interessenkonflikt zu geraten. fragt mich jetzt dummerweise nicht wo. ich schätze mal vag.

Richtig.
Servus,

also es heißt: Rechtsschutz-Schaden muss in einem eigenen Unternehmen gehalten werden und das sind Profiteure. Die gucken danach, was abgesichert ist und was nicht. Fertig aus.

Gruß
Marco