§ 19 Abs 2Nr. 2 Grunderwerbsteuergesetz
Jede Erhöhung der Gegenleistung des Erwerbers durch Gewährung von zusätzlichen Leistungen neben der beim Erwerbsvorgang vereinbarten Gegenleistung.
We weiss was dies alles bedeutet?
§ 19 Abs 2Nr. 2 Grunderwerbsteuergesetz
Jede Erhöhung der Gegenleistung des Erwerbers durch Gewährung von zusätzlichen Leistungen neben der beim Erwerbsvorgang vereinbarten Gegenleistung.
We weiss was dies alles bedeutet?
Servus,
das ist ein unvollständiger Satz und bedeutet daher gar nichts.
Der ganze Satz heißt so:
_2) Die in Absatz 1 bezeichneten Personen haben außerdem in allen Fällen Anzeige zu erstatten über
Das bedeutet:
Alle Personen, die in Absatz 1 des gleichen Paragrafen genannt sind, müssen es dem Finanzamt mitteilen, wenn der Kaufpreis, den der Käufer eines Grundstücks bezahlen muss, dadurch höher wird, dass er außer der Zahlung des vereinbarten Preises auch noch etwas anderes tun muss.
Beispiel: Außer der Zahlung des Preises muss er dem Verkäufer einen halben Ochsen liefern. Oder: Außer der Zahlung des Preises verpflichtet er sich, dem Verkäufer eine nachbarschaftsrechtliche Zustimmung zu irgendwas zu geben. Oder: Außer der Zahlung des Preises verpflichtet er sich, auf dem gekauften Grundstück eine Wegelast zu Gunsten des Verkäufers eintragen zu lassen.
Schöne Grüße
Dä Blumepeder