Hallo, diesen Monat musste ich schon zum 2. mal zum AV, angeblich weil der Bearbeiter gewechselt hat. Beim 1.AV unter Androhung von Sanktionen die EGV unterschreiben, der 2.AV hat mir dann erklären wollen, es ist jetzt neu, ich muss jetzt jeden Monat vorsprechen. Ist das jetzt wirklich so ? Bin ich verpflichtet da jeden Monat aufzuschlagen ?
Habe vor kurzem einen Umzugsantrag gestellt, will meinen kranken Vater pflegen. Seit dem hab ich nun den absoluten Stress. Bitte wer kann mir Auskunft geben ??? Danke schon mal für die Mühe, mir zu helfen.
Hallo,
wenn Du unter 25 Jahre alt bist ist einmal monatlich zum persönlichen Ansprechpartner korrekt. Bist du über 25 jahre alt nur alle 3 Monate. Aber im Prinzip reicht es auch wenn ihr telefoniert oder mailt. Kommt auf den Fall an. Es muss halt eine KONTAKT sein. Musst du Bewerbungen vorlegen solltest Du in der Lage sein diese mindestens konkret per Mail zu schicken, weil dein pAp (persönlicher Ansprechpartner) verpflichtet ist dich mindestens 1x monatlich zu kontaktieren. Er KANN dich aber öfter einladen wenn er möchte und Du kannst es nicht verhindern. Hingehen musst du solange du nicht krank geschrieben bist oder Arbeit hast. Aber das Fahrgeld kannst Du zurück verlangen bei Einladung.
Wenn Dein Vater nicht Pflegestufe III hat, bist du in jedem Fall weiter verpflichtet halbtags Arbeit zu suchen.
Gruß Gwen
Hallo,
also erstmal muß niemand eine EGV unterschreiben. Man kann dafür nicht sanktioniert werden!!! Sag dem SB dass du die EGV zur Prüfung 1 Woche mitnehmen willst und setz sie dann (ohne persönliche Angaben) in eins der bekannten Foren rein.
z.B.:
Niemand kann dich zu einer Unterschrift zwingen!!! Wenn du nicht unterschreibst wird dir die EGV per Verwaltungsakt zugestellt + dagegen kannst du rechtliche Schritte einleiten.
Was die häufigen Termine angeht - ja, er kann dich jeden Monat „vorladen“. Allerdings braucht er dafür einen wichtigen Grund. Wenn die Angelegenheit auch auf anderem Wege (Post, Telefon o.ä.) regelbar ist, mußt du eigentlich nicht hin. Bevor du dich aber auf ein Kräftemessen mit ihm einlässt, würde ich es machen, es gibt wirklich Schlimmeres. Mich hat mein SB über ein halbes Jahr jede Woche! zu sich zitiert. Ich habe dann jeden einzelnen Termin aufgelistet + dafür eine Erstattung der Fahrtkosten beantragt (kannst du übrigens auch machen). Da wurden die Termine dann langsam weniger.
Im Zweifelsfalle kann ich dir nur empfehlen dir vom SB die gesetzliche Grundlage zeigen zu lassen. Also frag ihn ganz direkt: „Wo steht das in welchem Gesetz geschrieben? Bitte zeigen Sie mir das Gesetz.“ Er muß dir das beweisen, nicht umgekehrt!
Und noch ein wichtiger Punkt: nimm IMMER eine Begleitung mit zu den Terminen. Das ist dein gutes Recht + kann dir niemand verwehren. 4 Ohren hören mehr als 2 + die meisten SB´s halten sich mit ihren Drohungen dann eher zurück.
Hoffe ich konnte dir ein wenig weiterhelfen?
Viele Grüße
Hallo,
wie oft man im Jobcenter vorsprechen muss, wird im Einzelfall entschieden. Da das von einer Vielzahl von Faktoren abhängig ist, kann man das pauschal leider nicht beantworten.
Gruß
Guten Tag.
Wie alt sind Sie denn?
Also wenn Sie unter 25 Jahre alt sind, dann ist die monatliche Vorsprache korrekt.
Wenn Sie älter sind als 25 Jahre, dann kommt es darauf wie gut Sie vermittelbar sind. Personen mit Kindern unter drei Jahren z.B. müssen grundsätzlich nur alle 6 Monate vorsprechen oder bei Bedarf.
Je besser Sie vermittelbar sind, desto häufiger müssen Sie vorsprechen oder wenn erkennbar ist, das Sie kein Interesse an einer Arbeitsaufnahme haben und der Vermittler Ihre Bemühungen überwachen will.