Jeden Morgen um 6:30 Uhr

Hallo zusammen,

mal angenommen, in einem reinen Wohngebiet wohnt eine Person, die bei einem Abschleppunternehmen arbeitet und den Abschleppwagen auch abends nach der Arbeit „mit nach Hause“ nimmt.
Jeden Morgen um 6:30 Uhr (teilweise auch Sonntags) muss diese Person dann damit wieder zur Arbeit aufbrechen und donnert mit dem Abschlepper durch die Wohngegend.
Mal angenommen, sie weckt durch das wirklich laute Fahrzeug (mit klappernden Ketten und „Geschirr“) jeden Morgen eine Familie mit kleinem Kind (die regelrecht „senkrecht im Bett“ stehen). Diese Familie muss aber erst um 7:15 Uhr aufsehen und legt darauf auch Wert.

Gibt es dafür (bzw. dagegen) eine rechtliche Grundlage oder muss der Lärm hingenommen werden?

Ich danke euch allen und schicke liebe Grüße
Kerrie

http://www.berlin.de/ba-lichtenberg/buergerservice/o…