Jehovas Zeugen beim Staatsanwalt

Hallo,
in Niederbayern ist eine 34-jährige Mutter nach der Geburt gestorben, weil sie eine Bluttransfusion verweigerte. Der Arzt hätte sich strafbar gemacht, wenn er ihr das Leben gerettet hätte. Warum darf ein christlicher Arzt einer Zeugin Jehovas nicht das Leben retten?
FJ Benedikt

Hallo Benedikt,

es gibt ein Recht auf körperliche Selbstbestimmung, genauso wie ein Recht auf informelle Selbstbestimmung.

Auf deutsch gesagt, wer sich nicht behandeln lassen will, muss sich nicht behandeln lassen, wer sich nicht informieren will, muss sich nicht informieren.

Die Kombination von beidem ist klasse.

Diese Rechte sind bi uns ganz hoch oben angesiedelt. Darunter fällt z.B. auch die Impffreiheit. Nur in ganz seltenen Fällen könnte eine Impfung amtlich angeordnet werden, z.B. bei einer Pockenepidemie oder wenn ein TBC-Kranker zu einer Behandlung gezwungen werden muss. Hier spielt immer die Volksgesundheit eine Rolle.

Zu Deiner Frage: Ich wollte nicht in der Haut des Arztes stecken. Nach meiner Überzeugung hätte der Arzt - wenn er ein Heiliger wäre- handeln müssen. Vorwürfe mache ich ihm aber nicht, eher der Frau, die es zuläßt, dass ein unbeteiligter ggf. das Gefühl hat, Schuld auf sich geladen zu haben.

Obwohl der Arzt hier -nur- passiv war, also nichts unternehmen durfte. Gab es nicht andersherum in Deutschland auch einamal Schwierigkeiten für einen Arzt, der aus christlicher Überzeugung nicht abtreiben wollte? Ganz dumpf glaube ich mich an so eine Diskussion erinnern zu können.

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Hi,

die meisten ärztlichen Behandlungen, und so auch eine Bluttransfusion, erfüllen den Tatbestand der Körperverletzung.
Sie ist nur deshalb nicht strafbar, weil der Patient mit der Behandlung einverstanden ist. Im Notfall, wenn der Patient seine Zustimmung nicht geben kann, darf i.d.R. trotzdem behandelt werden, das Einverständnis wird dann schlicht vorrausgesetzt (wer hat schon was dagegen, wenn man seinLeben oder seine Gesundheit rettet). Ist aber bekannt, daß ein Patient eine bestimmte Behandlungsmethode strikt ablehnt und dies auch im Angesicht des Todes tut (oder mit hoher Wahrscheinlichkeit tun würde), kann sich der Arzt nicht mehr auf den vermeintlichen Willen berufen. Ist der Patient noch selbst in der Lage abzulehnen, ist die Sache eh klar.
Es ist nun mal so, muß ich um ein Leben zu retten eine Körperverletzung begehen, brauche ich dafür das Einverständnis des Patienten. Alles Andere wäre in meinen Augen auch nicht praktikabel.

Gruß Stefan

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Hallo Benedikt,

eine offizielle Stellungsnahme findest du hier, wobei ich nicht weiss, ob es sich auf den von dir genannten Fall bezieht:
http://www.jehovaszeugen.de/0/pdf/med/ldi/2005-07-27…
http://www.jehovaszeugen.de/med/default.htm

Gruß
Carlos

Obwohl der Arzt hier -nur- passiv war, also nichts unternehmen
durfte. Gab es nicht andersherum in Deutschland auch einamal
Schwierigkeiten für einen Arzt, der aus christlicher
Überzeugung nicht abtreiben wollte? Ganz dumpf glaube ich mich
an so eine Diskussion erinnern zu können.

Hallo,
ich vermute mal, dass es in Deutschland eine ähnliche Bestimmung gibt wie die des österreichischen § 97 Abs. 2 StGB. Nach dieser Bestimmung ist kein Arzt verpflichtet, einen Schwangerschaftsabbruch durchzuführen oder an ihm mitzuwirken, es sei denn, daß der Abbruch ohne Aufschub notwendig ist, um die Schwangere aus einer unmittelbar drohenden, nicht anders abwendbaren Lebensgefahr zu retten. Dies gilt auch für die im Krankenpflegefachdienst, in medizinisch-technischen Diensten oder im Sanitätshilfsdienst tätigen Personen. Es darf auch niemand wegen der Durchführung eines straflosen
Schwangerschaftsabbruchs oder der Mitwirkung daran oder wegen der
Weigerung, einen solchen Schwangerschaftsabbruch durchzuführen oder
daran mitzuwirken, in welcher Art immer benachteiligt werden (§ 97 Abs. 3 StGB).
Grüße, Peter

Jehova (etwas OT)
Hi,

die meisten ärztlichen Behandlungen, und so auch eine
Bluttransfusion, erfüllen den Tatbestand der Körperverletzung.
Sie ist nur deshalb nicht strafbar, weil der Patient mit der
Behandlung einverstanden ist. Im Notfall, wenn der Patient
seine Zustimmung nicht geben kann, darf i.d.R. trotzdem
behandelt werden, das Einverständnis wird dann schlicht
vorrausgesetzt (wer hat schon was dagegen, wenn man seinLeben
oder seine Gesundheit rettet). Ist aber bekannt, daß ein
Patient eine bestimmte Behandlungsmethode strikt ablehnt und
dies auch im Angesicht des Todes tut (oder mit hoher
Wahrscheinlichkeit tun würde), kann sich der Arzt nicht mehr
auf den vermeintlichen Willen berufen. Ist der Patient noch
selbst in der Lage abzulehnen, ist die Sache eh klar.
Es ist nun mal so, muß ich um ein Leben zu retten eine
Körperverletzung begehen, brauche ich dafür das Einverständnis
des Patienten. Alles Andere wäre in meinen Augen auch nicht
praktikabel.

Solch einen fall (fiktiv) haben wir letztens in einem seminar besprochen mit dem resultat, daß man, wenn es gegen den willen verstößt, nicht „helfen“ darf…

Eine andere frage ist, wieso wird dann bei kindern von irgendwelchen glaubensmenschen so ein theater gemacht, wenn diese kurz vorm sterben sind, die eltern die behandlung aber ablehnen…

Natürlich wird die antwort in die richtung gehen, daß das kind eine solche glaubensentscheidung noch nicht treffen kann (gesetz?).
Nach derselben rechtsauffassung dürfte es aber doch auch nicht minder verboten sein, ein kind taufen zu lassen, was ja auch in richtung fremdbestimmung geht…

Seh nur ich hier eine inkongruenz, oder ist sowas vielleicht sogar gesetzlich explizit geregelt???

LG Alex:smile:

in Niederbayern ist eine 34-jährige Mutter nach der Geburt
gestorben, weil sie eine Bluttransfusion verweigerte.

selbstmord steht nicht unter strafe.

Der Arzt
hätte sich strafbar gemacht, wenn er ihr das Leben gerettet
hätte.

jemandem eine nadel in die haut zu stechen ist körperverletzung.

gruß
dataf0x

Eine andere frage ist, wieso wird dann bei kindern von
irgendwelchen glaubensmenschen so ein theater gemacht, wenn
diese kurz vorm sterben sind, die eltern die behandlung aber
ablehnen…

Natürlich wird die antwort in die richtung gehen, daß das kind
eine solche glaubensentscheidung noch nicht treffen kann
(gesetz?).
Nach derselben rechtsauffassung dürfte es aber doch auch nicht
minder verboten sein, ein kind taufen zu lassen, was ja auch
in richtung fremdbestimmung geht…

Hallo Max,

das mit den Kindern ist doch so. Solange das Kind ein (Grund-)Recht
noch nicht selber ausüben kann, machen das „die Eltern“ (ich
unterstelle hier mal, dass die sich einig sind).

Wenn beide Eltern taufen wollen, entscheiden sie sich dafür.
Wenn beide Eltern nicht wollen, dass ein Kind bei einfachem Schnupfen
Antibiotika bekommt, entscheiden sie sich dagegen.
Die einzige Ausnahme sind eben die lebensbedrohlichen Situationen,
wie die von Dir geschilderte. In diesen Fällen darf dann der Staat(!)
ausnahmsweise mal statt der Eltern für das Kind entscheiden
(Einzelheiten irgendwo im Betreuungsrecht im BGB-Familienrecht).

Den Vergleich mit der Taufe verstehe ich daher nicht so ganz -
solange es keine Taufpraxis mit minutenlangem unter Wasser drücken gibt…

Hallo,
in Fällen wie indirekter Selbsttötung sollten deutsche Gesetze geändert werden. Schließlich kann die Weigerung einer Bluttransfusion nicht mehr gelten als das Recht des Arztes ein Leben retten zu wollen. Ich hoffe, dass radikal-religiöses Gedankengut als verfassungsfeindlich eingestuft wird. Wer garantiert, dass die Zeugen Jehovas nicht mit Islamisten zusammenarbeiten und Selbstmordanschläge in Krankenhäusern verüben? Mediziner, Biochemiker, Physiker und weitere Wissenschaflter könnten angeworben werden eine biochemisch-nukleare Körperbombe zu bauen, wodurch dann ein ganzes Krankenhaus samt Umgebung zerstört wird, wenn eine Zeugin oder ein Zeuge Jehovas stirbt. Was wäre, wenn Jehova selber einen heiligen Krieg verkündet, in dem alle Ungläubigen getötet werden sollen? Dann hätten Ärzte, Chirurgen, Blutempfänger wie auch Blutspender um ihr Leben zu bangen. Jedenfalls sollte jeder liberale Bürger Vorsicht walten lassen und es erst gar nicht zu Selbstmordanschlägen kommen lassen, wobei zu beachten wäre, dass Jehovas Männer und Frauen noch über freien Zugang in Krankenhäuser verfügen, was ich doch sehr bedenklich und sicherheitspolitisch für fraglich halte, weil für diese Leute ihr eigenes Leben gar nichts mehr zählt.
FJ Benedikt

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Hallo,
in Fällen wie indirekter Selbsttötung sollten deutsche Gesetze
geändert werden. Schließlich kann die Weigerung einer
Bluttransfusion nicht mehr gelten als das Recht des Arztes ein
Leben retten zu wollen.

Es gibt kein „Recht des Arztes ein Leben retten zu wollen“.

Ich hoffe, dass radikal-religiöses
Gedankengut als verfassungsfeindlich eingestuft wird. Wer
garantiert, dass die Zeugen Jehovas nicht mit Islamisten
zusammenarbeiten und Selbstmordanschläge in Krankenhäusern
verüben? Mediziner, Biochemiker, Physiker und weitere
Wissenschaflter könnten angeworben werden eine
biochemisch-nukleare Körperbombe zu bauen, wodurch dann ein
ganzes Krankenhaus samt Umgebung zerstört wird, wenn eine
Zeugin oder ein Zeuge Jehovas stirbt. Was wäre, wenn Jehova
selber einen heiligen Krieg verkündet, in dem alle Ungläubigen
getötet werden sollen? Dann hätten Ärzte, Chirurgen,
Blutempfänger wie auch Blutspender um ihr Leben zu bangen.
Jedenfalls sollte jeder liberale Bürger Vorsicht walten lassen
und es erst gar nicht zu Selbstmordanschlägen kommen lassen,
wobei zu beachten wäre, dass Jehovas Männer und Frauen noch
über freien Zugang in Krankenhäuser verfügen, was ich doch
sehr bedenklich und sicherheitspolitisch für fraglich halte,
weil für diese Leute ihr eigenes Leben gar nichts mehr zählt.
FJ Benedikt

Hach, schön. Das kommt also dabei rum, wenn man wegen seniler Bettflucht morgens um 6 aus dem Bett fällt und sich vor den Computer setzt, bevor man seine Psychopharmaka genommen hat.
Schade, daß Deine Adresse nicht in Deiner Vika steht, sonst hätte ich Dir mal so einen biochemisch-nuklear ausgestatteten Jehova-Burschi zwecks gemeinsamen Abhebens in eine höhere Seinsstufe vorbeigeschickt.
Schlaf Dich mal aus,

ciao, Wotan.

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Wer
garantiert, dass die Zeugen Jehovas nicht mit Islamisten
zusammenarbeiten und Selbstmordanschläge in Krankenhäusern
verüben?

darüber beliebst du vielleicht zu scherzen, ich nicht.

auch wenn ich weder meinungen noch glaubensinhalte der ZJ teile, ist es mir nicht bekannt, daß diese gruppe jemals andere ermorden ließ.

der satz ist hetze, weiter nichts.

gruß
dataf0x

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selbst Schuld
Wie war das mit dem ‚nicht fuettern‘?

Siehste. :wink:

Gruesse
Elke

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Hallo Petre,

danke für Deine Antwort. Ich habe jetzt auch was über Deutschland gefunden, s.u.

Danke Ursel

Der Schwangeren wird durch die vorgeschriebene Beratung (§219a, Abs. 1, Nr. 1 BGB), die durch eine Bescheinigung nachgewiesen werden muss, gleichzeitig die Rolle des Klägers (Beeinträchtigung ihrer Persönlichkeit durch das Kind) und des Richters (Tod durch Abtreibung) aufgebürdet. Nach dem von ihr gefälltem Urteil beauftragt sie den Arzt als Vollstrecker, der die Abtreibung und damit die Tötung des Föten durchführt. Dies widerspricht allem, was wir sonst unter Rechtsprechung verstehen. Deshalb wird in § 14, Absatz 1 der Musterberufsordnung für Ärzte festgelegt: Der Arzt ist grundsätzlich verpflichtet, das ungeborene Leben zu erhalten. Der Schwangerschaftsabbruch unterliegt den gesetzlichen Bestimmungen. Der Arzt kann nicht gezwungen werden, einen Schwangerschaftsabbruch vorzunehmen oder zu unterlassen. Letzten Endes entscheidet sowohl das Gewissen der Schwangeren als auch das des Arztes über das Schicksal des Kindes.

auch wenn ich weder meinungen noch glaubensinhalte der ZJ
teile, ist es mir nicht bekannt, daß diese gruppe jemals
andere ermorden ließ.
der satz ist hetze, weiter nichts.

„Was nicht ist, das wird noch werden!“
Noch vor wenigen Jahrzehnten schwärmten die Touristen vom Zauber des Orients, von den Basaren, von Kalifen, Sultanen, usw. Wir wissen, wer nach den Touristen kam. Heute werden die Zeugen Jehovas bagatellisiert, sie seien dumm und harmlos, weil sie noch keine Terroristen sind und nur harmlose Selbstmorde verüben.

Hallo Ursel,
ich möchte hier keine Abtreibungsdiskussion lostreten, zumal die Rechtslage bei euch in Detschland und hier in Österreich sehr verschieden ist, in Deutschland ist man da viel restriktiver. Allerdings möchte ich doch anmerken, dass der von dir zitierte Absatz juristisch doch zweifelhaft ist. So geht es bei der Beratung nicht um § 219a BGB, diese Bestimmung existiert gar nicht, sondern um § 219 StGB (http://dejure.org/gesetze/StGB/219.html). Außerdem sollte man auch bedenken, dass die angesprochene Musterberufsordnung kein Gesetz ist und daher auch keine unmittelbare Rechtswirkung nach außen entfaltet. Von Relevanz wäre in diesem Zusammenhang vielmehr § 12 Schwangerschaftskonfliktgesetz (http://www.gapinfo.de/gesundheitsamt/alle/gesetz/sch…). Auch die „Entscheidungsmöglichkeit“ des Arztes wäre zu hinterfragen. Insbesondere aber werden Begriffe wie „Kläger“, „Richter“, „Vollstrecker“, „Urteil“ hier nicht im juristischen, sondern in einem moralischen Sinn gebraucht. Ich wollte damit eigentlich nur klarstellen, dass der von dir zitierte Artikel eigentlich keine juristische, sondern eine moralisch-wertende Aussage enthält.
Grüße, Peter

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Hallo Peter,

Danke für Deine Hinweise.
Die Quelle war ziemlich einseitig, gebe ich zu. Aber einseitig Richtung Abtreibungsgegner. Was anderes hatte ich gestern nicht gefunden, es waren einfach zuviele Treffer bei meinen Suchanfragen. Ich dachte halt auch, wenn Abtreibungsgegner schon so eine Stellungnahme abgeben, muss ich mich geirrt haben, was mein vorheriges Posting angeht.

Gruß Ursel

keine Hetze bitte
Moin, Benedikt,

wenn 79-jährige AufklärerBeraterVerbrechensbekämpfer mit Dreck schmeißen, ist unserem Rechtssystem auch nicht gedient.

Gruß Ralf

Moin, Benedikt,

Moing, Ralf,
hier handelt es sich um das Recht auf Leben. Wenn radikale Gläubige meinen, dass sie ihr Leben für einen Aberglauben aufs Spiel setzen müssen, dann sollten sie eines Besseren belehrt werden. Das gilt für alle Glaubensrichtungen. Die katholische Kirche sollte es nicht zulassen, dass Andersgläubige in Bayern ihren Wohnsitz haben und als Schläfer ihr Dasein fristen. Wenn andere Länder gegen solche Leute vorgehen können, sollte das in Deutschland auch möglich sein. Sie könnten immerhin noch in die USA flüchten und dort Bush und Konsorten bekehren, damit sie auch Bluttransfusionen eines Tages verweigern.
FJ Benedikt

Hallo!

hier handelt es sich um das Recht auf Leben. Wenn radikale
Gläubige meinen, dass sie ihr Leben für einen Aberglauben aufs
Spiel setzen müssen, dann sollten sie eines Besseren belehrt
werden. Das gilt für alle Glaubensrichtungen. Die katholische
Kirche sollte es nicht zulassen, dass Andersgläubige in Bayern
ihren Wohnsitz haben

Dann solltest du in den Vatikan auswandern, denn solche Leute sind in einer Demokratie überflüssig. Es ist jedenfalls völlig egal, ob das Volk von islamischen oder christlichen Fundamentalisten gequält wird - das ist im Endeffekt der gleiche verbrecherische Totalitarismus mit unterschiedlicher Fassade.

Gruß
Tom

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