Habe gelesen und von Mitgliedern gehört,dass die Kinder in der Jehovas Zeugen gemeinschaft,jeweils nach dem Religionsdienst wegen ihren vergehen bestraft werden,und zwar mit Körperstrafe.Trifft dies zu,was ich kaum glauben kann.Vielen dank für diesbezügliche aufklärung.Gruss aus der Schweiz von Rene
Das ist der allerletzte Quatsch! Zeugen Jehovas glauben schon das bei der Erziehung eines Kindes auch „die Rute nicht gespart“ werden darf. Das heisst aber nicht das sie ihre Kinder wirklich zusammenschlagen oder uebermaessig bestrafen. Noch vor 1-2 Jahrzenten war diese Art Bestrafung generell normal.
Die Erziehung von Kindern hat aber mit der Gemeinschaft als solches uebrhaupt nichts zu tun. Natuerlich werden Eltern darauf hingewiesen wenn sie ihren Kindern z.B. Sachen erlauben wuerden die nicht im Einklang mit der Lehre der ZJ steht. Aber niemand mischt sich da wirklich ein.
Und Strafen von der Gemeinde aus sowie in den Keller sperren, Schlaege usw. darsft du wirklich ins Reich der Fantasie abschreiben.
Gruesse
Fonz
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Hallo Rene,
Habe gelesen und von Mitgliedern gehört,dass die Kinder in der
Jehovas Zeugen gemeinschaft,jeweils nach dem Religionsdienst
wegen ihren vergehen bestraft werden,und zwar mit
Körperstrafe.
Es trifft nicht zu.
Im Übrigen frage ich mich, was du da von Mitgliedern gehört haben sollst.
Eine Praxis Kinder explizit nach dem Versammlungsbesuch oder dem Predigtdienst zu bestrafen wäre ziemlich sinnlos und kontraproduktiv. Sanktionen bei kleinen Kindern sollten in einem engen zeitlichen Zusammenhang mit dem Fehlverhalten stehen. Bei größeren Kindern wiederum sind Sanktionen an andere Zeitpunkte gebunde, z.B. ein Fernsehverbot oder eine Taschengeldkürzung.
Der Dienst für Gott ist außerdem etwas Gutes. Ihn mit Strafen zu verbinden würde den Kindern ein negatives Gefühl hinterlassen.
So kann keine Liebe zu Gott wachsen.
Körperstrafen haben in einer liebevollen Erziehung nichts verloren.
Und werden bei Z.J. normalerweise auch nicht praktiziert.
Zitat aud unterem Link.
http://www.berlin.de/senjust/gerichte/ovg/presse/arc…
Hierzu hat das Oberverwaltungsgericht festgestellt, dass die in Sorgerechtsfällen regelmäßig erhobenen und mit dem Vorbringen des Beklagten im hiesigen Verfahren deckungsgleichen Vorwürfe gegen die vermeintlichen (Erziehungs-)Praktiken der Zeugen Jehovas wie das Erziehen mit körperlicher Gewalt, das Hineindrängen in eine Außenseiterrolle oder die Verhinderung angemessener Schulbildung, von wenigen Ausnahmen abgesehen, in der familiengerichtlichen Rechtsprechung und - soweit aktenkundig - den in Sorgerechtsprozessen erstatteten kinderpsychologischen Gutachten keine Entsprechung fänden. Den vom Bundestag veranlassten Expertenberichten seien greifbare Anhaltspunkte ebenfalls nicht zu entnehmen. Im Gegenteil: Nach Ansicht der Familiengerichte wie auch der Leitung des Modellprojekts „Prävention im Bereich der sog. Sekten und Psychogruppen“ und ihrer wissenschaftlichen Begleitung schließe eine „Sektenzugehörigkeit“ die Erziehungseignung nicht aus.
Gruß
Carlos
Es ist allgemein bekannt, dass radikale Gegner einer jeden Gesinnung in einigen Fällen auch vor glatter Verleumdung nicht zurückschrecken.
Opfer solcher Verleumdungen kann jeder werden. Auch Zeugen Jehovas werden von Zeit zu Zeit Opfer derartiger Verleumdungen. Insofern kann ich mir gut vorstellen, dass man diese Beghauptungen irgendwo lesen kann.
Auf jeden Fall aber widersprechen diese Behauptungen den Grundsätzen der Zeugen Jehovas und somit wäre diese Praxis absolut unlogisch.
Es sind auch schon Gegner so weit gegangen, ihre verleumderischen Behauptungen dadurch zu untermauern, dass sie sich selbst als „Mitglieder“ oder „ex-Mitglieder“ bezeichnen, was sich dann als weitere Lüge erwiesen hat.
Somit bleibt es jedem selbst überlassen, seine Quellen von derart unheimlichen Berichten auf Glaubhaftigkeit zu überprüfen.
Beste Grüße
Jochen