ich weiss nicht ob ich hier jetzt richtig gelandet bin…
ich habe seit ein paar monaten ein kleingewerbe und bräuchte für
ca 12 std /pro monat eine aushilfe.
wie kann ich das machen das es für beide seiten möglichst unkomplziert ist ?
Minijobzentrale
Hi,
wie kann ich das machen das es für beide seiten möglichst
unkomplziert ist ?
[http://www.minijob-zentrale.de/DE/0__Home/navNode.ht…](http://www.minijob-zentrale.de/DE/0 Home/navNode.html nnn=true)
HTH Ulrich
die seite kenne ich schon, hab da aber nicht wirklich was finden können was darauf zutrifft. trotzdem danke
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Hi,
die seite kenne ich schon, hab da aber nicht wirklich was
finden können was darauf zutrifft.
was ist an [http://www.minijob-zentrale.de/nn_10184/DE/2__AG/1__…](http://www.minijob-zentrale.de/nn_10184/DE/2 AG/1 geringfuegige beschaeftigung/InhaltsNav.html nnn=true) unverständlich?
Oder was verstehst du genau unter „unkompliziert“?
Ulrich
also ich kenne mich mit der materie nicht aus und möchte mich gerne informieren ob es für so einem fall , wo es so wenig std sind vielleicht eine form gibt, wo es für den „arbeitnehmer“ (diese person hat auch noch einen hauptjob) noch lukrativ ist und diese person nicht soviele abzüge hat. und der „arbeitgeber“ nicht teuer versicherungen etc bezahlen muss…
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Servus,
in diesem Fall („Minijob“ bis 400 €/Monat) hat der Arbeitnehmer keine (Null) Abzüge, und der Arbeitgeber leistet Beiträge zur Sozialversicherung und Lohnsteuer in Höhe von pauschal 30%. Weitere Kosten, die auf ihn zukommen, betreffen die gesetzliche Unfallversicherung, außerdem Urlaub und Krankheitsfälle.
Das ist, wenn bereits ein anderes Anstellungsverhältnis da ist, das Einfachste und das Billigste, was man haben kann.
Schöne Grüße
MM
unkompliziert?
die seite kenne ich schon, hab da aber nicht wirklich was
finden können was darauf zutrifft. trotzdem danke
An was hast du denn gedacht bei „unkompliziert“?
Der Minijob ist der unkomplizierteste und auf der Homepage bekommst du alle Informationen.
Wenn du mit „unkompliziert“ meintest, wie du als AG um die 30% (30,1%) Abgaben drum rum kommst, ist’ s was anderes?
Da geht nur ein normales Beschäftigungsverhältnis, da sind die Abgaben geringer? Der Aufwand jedoch ein wenig mehr.
Ansonsten bliebe nur noch eine selbständig tätige Hilfskraft „einzustellen“. Die schreibt eine Rechnung für geleistete Tätigkeit, welche du begleichst, das wars! Sehr einfach und unkompliziert.
Natürlich kannst du auch dafür einen Leiharbeiter nehmen, vorausgesetzt es Verleiher für Minijobs. Könnte ne Marktlücke sein.
Hallo,
darf ich Dich bitten, diesen unsäglichen Galimathias:
Ansonsten bliebe nur noch eine selbständig tätige Hilfskraft
„einzustellen“. Die schreibt eine Rechnung für geleistete
Tätigkeit, welche du begleichst, das wars!
näher zu erläutern? Wir kämpfen hier seit ichweißnichtwievielen Jahren mit vereinten Kräften gegen dieses brunzblöde Märchen vom „auf Rechnung arbeiten“, und Du trompetest das mal eben so daher.
Also Klartext bitte:
(1) In welchem deutschen Gesetz steht, dass ein Arbeitnehmer die Option hat, „auf Rechnung“ zu arbeiten, was dann den Arbeitgeber von seinen Verpflichtungen zum Abführen von Sozialversicherungsbeiträgen, Lohnsteuer etc. entbindet?
(2) Wenn ein Arbeitgeber im Unverstand Deiner Empfehlung folgt - wie Du am Titel des Brettes unschwer erkennen kannst, lesen hier viele Existenzgründer mit, die in der Materie unbeschlagen sind - und hinterher eine fette Rechnung von der DRV und noch eine fette Rechnung vom Fiskus präsentiert bekommt: Wie kann er sich da rausziehen? (Hinweis zum adäquaten Handeln bitte nach Möglichkeit mit Quellenangaben).
Schöne Grüße
MM
Hallo,
darf ich Dich bitten, diesen unsäglichen Galimathias:
Ansonsten bliebe nur noch eine selbständig tätige Hilfskraft
„einzustellen“. Die schreibt eine Rechnung für geleistete
Tätigkeit, welche du begleichst, das wars!näher zu erläutern? Wir kämpfen hier seit
ichweißnichtwievielen Jahren mit vereinten Kräften gegen
dieses brunzblöde Märchen vom „auf Rechnung arbeiten“, und Du
trompetest das mal eben so daher.Also Klartext bitte:
(1) In welchem deutschen Gesetz steht, dass ein Arbeitnehmer
die Option hat, „auf Rechnung“ zu arbeiten, was dann den
Arbeitgeber von seinen Verpflichtungen zum Abführen von
Sozialversicherungsbeiträgen, Lohnsteuer etc. entbindet?
Da hast du was reichlich missverstanden, wo du doch selber mit Anführungszeichen arbeitest. Entweder Arbeitnehmer oder Sebständiger, anders geht es nicht, das dürfte auch dem unternehmerisch tätigen Fragesteller bekannt sein.
Ansonsten bei Antworten bitte hieran orientieren: http://www.wer-weiss-was.de/content/netiquette.shtml