Jemand kündigt fristgerecht im Unternehmen,

hat noch Resturlaub und Überstunden zu erhalten. Muß diese Person bis zum Inkrafttreten der Kündigung im Unternehmen noch arbeiten?

Jein,
also IMHO ja, wenn der AG diese Zeiten bezahlt (was ausnahmsweise möglich ist) und nein, er darf entsprechend eher gehen, wie es diese Zeiten ausmachen, wenn kein finanzieller Ausgleich vereinbart wird.
HTH
G imager

hat noch Resturlaub und Überstunden zu erhalten. Muß diese
Person bis zum Inkrafttreten der Kündigung im Unternehmen noch
arbeiten?

Ja, wenn er keinen Resturlaub beantragt oder, wenn dieser nicht genehmigt wird (ich gehe jatzt mal nicht auf die Interessen des Betriebs ein und daruaf, ob diese berechtigt sein könnten)

Ohne mehr Infos keine vernünftige Antwort.

Ebenfalls ohne Anrede und Gruß

WOW
Respekt!
so viele sachlich falsche Behauptungen in so wenig Wörten - Respekt!

Gruß
Guido

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