Hallo Soniix!
Ich vermute aber das dies nicht auf mein Aktuelles Problem
zutrifft.
Wenn sich der Sachverhalt so darstellt, wie beschrieben, dass also Sie die Korrespondenz des Händlers an die Käuferin (Bestellbestätigung, Zahlungsbestätigung, etc.) bekommen, stellt sich die Frage, wie die Kommunikation mit der richtigen Käuferin wohl aussehen mag. Tatsache bleibt doch wohl, dass die Käuferin niemals die Emails bekommt, die in Ihrem Postfach landen.
Haben Sie dafür eine Erklärung?
Wie hätte sich die Käuferin jemals in einem Shop anmelden können, wenn sie die falsche Emailadresse angegeben hat?
Dann hätten - wie schon gesagt - Sie für die fremde Frau die Zugangsdaten zum Onlineshop verifizieren müssen. Und wie kommt die fremde Frau dann an die Zugangsdaten?
Also für mich ist das nach wie vor kein Problem einer falschen Emailadresse.
Mit freundlichem Gruß,
Peter L.