Jetzt hat der mieter davon erfahren, dass er eigentlich als untermieter wohnt. Dazu hat er noch erfahren, dass er nicht 60 qm wobnfläche hat, sondern nur 41, weil die galerie im spitzdach gar keine wohnfläche darstellt. Er wurde aber 28 monate von dem vermieter für 60 qm kassiert und musste noch Nebenkosten nachzahlen. Kann der Mieter den Mietvertrag anfechten wegen arglistige Täuschung? Der Mieter hatte keine Ahnung von dem ganzen Betrug.
Verstehst du selbst die Frage ?
Müsste man nicht merken, ob man Mieter oder Untermieter ist ?
Und wenn man (seltener Fall)eine ganze Wohnung eines Hauptmieters angemietet hatte, dann wäre man zwar rechtlich dessen Untermieter, aber hier wäre es doch kein Unterschied zum „Vollmieter“.
Außer natürlich bei den Mieterrechten.
Und wer sagt Galerie zählt nicht zur Wohnfläche ?
Es kann sein, wegen Deckenhöhe und Dachschrägen zählt die Galeriefläche nicht voll, aber gar nicht ?
Grundsätzlich kann man deutlich kleinere WF rügen und Mietreduzierung und bei der NK-Abrechnung eine Korrektur der Abrechnung verlangen.
MfG
duck313
die galerie ist winzig klein. Die höhe von 2.00 m ist nur auf die türbreite. Es sind vielleicht 4 m2 wenn überhaupt, also auch keine wohnfläche. Der Dachboden ist nicht als wohnfläche deklariert (Bauordnungsamt bestätigt)
Das ist ein 2 Familienhaus und die oberer etage wurde von dem vermieter selbst ausgebaut zur einer Wohnung, aber es wurde keine dritte wohnung in dem haus genehmigt oder nutzungsänderung beantragt.
Hallo!
Warum so wenig Info, wenn man doch eine zutreffende Antwort haben will ?
Ich denke der Unterschied der WF liegt an der Galerie ? Nun lese ich, sie hat nur 4 m² ? Woher kommt dann der Unterschied zw. 60 auf 41 m² ?
Kennst Du denn die Berechnungsvorschrift überhaupt ?
Unter 1 m Höhe gar nicht, von 1- 2 m Höhe halbe WF, ab 2 m volle WF.
Man muss unterscheiden, zwischen Baurecht und Mietrecht.
Mag sein, nach Baurecht darf im Spitzboden keine Wohnung sein. Gut.
Aber wenn man diese Wohnung mietet, dann kann man doch schlecht sagen oder verlangen, man zahlt für diese nutzbare Fläche nichts !
Wenn Bauamt herausbekommt, die unzulässige Wohnung ist doch vermietet, dann man sie einschreiten und die Nutzung untersagen. Mieter muss dann ggf. ausziehen, hätte dann wohl Schadenersatzanspruch gegen Vermieter.
Aber man kann sicherlich nicht weniger Miete zahlen.
MfG
duck313