Jemand wird angefahren

Hallo,

man stelle sich vor, vorgestern wäre jemand in einem verkehrsberuhigten Bereich angefahren worden und der Fahrer ist abgehauen.

Kennzeichen hat er, Polizei war da und einen Zeugen hätte er auch.
Er war am gleichen Tag im Krankenhaus und hat sich seine Prellungen attestieren lassen.

Wie geht es nun weiter?
Er hat weder einen Namen vom Unfallgegner noch ein Protokoll von der Polizei.
Die sagen nur, das er Post bekommen werde, wegen einer Aussage.

Er hätte aber Auslagen wegen der ganzen Geschichte und möchte nun wissen welche Möglichkeiten er hat…

Danke!

Hallo,

durch die Polizei wurde wohl eine Verkehrsunfallanzeige gefertigt. Da das Kennzeichen des Verursachers bekannt ist werden oder wurden dort bereits Fahrerermittlungen durchgeführt. Auf der Unfallmitteilung selbst steht dieser Verursacher aber natürlich noch nicht, da zum Unfallzeitpunkt ja noch nicht feststand wer tatsächlich gefahren ist. Der Geschädigte wird durch die Polizei angeschrieben und wird evtl. vernommen. Da kann er aber mit Sicherheit fragen zum Verfahrensstand stellen. Dann wird ihm dieser sicherlich mitgeteilt werden.
Sollte der Geschädigte aufgrund der entstandenen Verletzungen zivilrechtliche Forderungen stellen wollen, so muss er dies mittels Rechtsanwalt machen. Dieser wird dann Akteneinsicht fordern und so die Personalien des Verursachers erfahren.

Allerdings hätte der Geschädigte meiner Auffassung nach eine Unfallmitteilung erhalten müssen. Hat er gar nichts bekommen?? Auch keinen einfachen Zettel mit einem Aktenzeichen o.ä.??

Hoffe es sind alle Fragen beantwortet.

Gruß Schwanneck

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Auch keinen einfachen Zettel mit einem Aktenzeichen o.ä.??

Aktenzeichen vergibt nur die Staatsanwaltschaft. Die Polizei kann dazu garkeine Angaben machen. Wenn er nicht schon vor Ort seine Aussage gemacht hat, wird der Geschädigte bestimmt noch von der Polizei geladen um seine Aussage schriftlich festzuhalten.

Gruß und einen guten Rutsch

Selbstverständlich vergibt die Polizei bei einer Unfallaufnahme Aktenzeichen. Dieses setzt sich in der Regel aus einer Behördenkennung, Unfalldatum und Unfallzeit zusammen. Zusätzlich arbeiten viele Länderpolizeien mit einem bestimmten Anzeigenbearbeitungspogramm, welches ein zusätzliches Aktenzeichen erstellt. Unter diesem Aktenzeichen erhält man dann bei der Polizei auskunft!

MfG und guten Rutsch

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Aktenzeichen vergibt nur die Staatsanwaltschaft.

Die Polizei ist eine Behörde. Eine Behörde, die Akten anlegt und ihnen keine Aktenzeichen gibt, wird es wohl kaum geben…

Die Polizei
kann dazu garkeine Angaben machen.

Warum kann sie das nicht?

Levay

Hallo,

die Versicherung des Verursachers erfährst Du beim Zentralruf:
0180 2 5026 (6 ct. je Anruf aus d. Festnetz)

Ich empfehle aber hier einen Anwalt zu beauftragen

Gruß Keki

Huhu!

Bisher hätte sich jemand in dieser Sache schon ganz schön schlau angestellt. Jetzt müsste er nur noch zum Anwalt und es liefe optimal.

Hallo,

Bisher hätte sich jemand in dieser Sache schon ganz schön
schlau angestellt. Jetzt müsste er nur noch zum Anwalt und es
liefe optimal.

was liefe dann optimal?
man investiert also seine kostbare zeit, geht zum Anwalt und und und … und dann?
Was hat man dann gewonnen? Was wäre optimal?
Ich frage das im Ernst. Ist der Sinn darin, zu wissen der jeweilige bekommt eine Verwarnung oder sogar Strafe? Oder geht es um Schmerzensgeld?

liebe Grüße
Jasmin

Huhu!

Bisher hätte sich jemand in dieser Sache schon ganz schön
schlau angestellt. Jetzt müsste er nur noch zum Anwalt und es
liefe optimal.

was liefe dann optimal?
man investiert also seine kostbare zeit, geht zum Anwalt und
und und … und dann?

Und und und und dann investiert man seine Zeit in andere Aktivitäten.

Was hat man dann gewonnen?

Zeit - und meistens auch Geld.

Ich frage das im Ernst. Ist der Sinn darin, zu wissen der
jeweilige bekommt eine Verwarnung oder sogar Strafe? Oder geht
es um Schmerzensgeld?

Das kommt auf den Einzelfall an. Mir persönlich wäre es schon ganz recht, wenn jemand, der mich anfährt und dann auch noch feige verschwindet, dafür bestraft werden würde. Und Schmerzensgeld - naja, wenn man Schmerzen hat, hat man auch Anspruch auf Schmerzensgeld. Warum sollte man den nicht auch einfach mal durchsetzen? Um wieder bei mir zu bleiben - ich würde das Geld nicht einfach so verschenken. Jedenfalls keinem Unfallflüchtigen.

Im Beispielfall sind dem Geschädigten Auslagen entstanden, die er nciht gehabt hätte, wäre er nicht angefahren worden. Da ist es doch nur recht und billig, wenn der Verursacher diese erstattet.

Nun ist es aber so: Auf der einen Seite steht ein Unfallopfer, auf der anderen Seite ein Apparat an gut ausgebildeten und hoch spezialisierten Leuten, die fünf Tage in der Woche damit beschäftigt sind, Ansprüche abzuwehren, wo sie nur können. Jetzt kann der Geschädigte das alles selbst machen, hat wochenlang den Schreibkram und weiß nie so genau, ob er denn jetzt auch alles richtig macht. Oder er „geht zum Anwalt“, nennt diesem ein paar Daten und fertig. Dazu muss man, wenn die Zeit doch so kostbar ist, auch nicht hingehen. Im Beispielfall wäre es vollkommen ausreichend, das Kennzeichen des Schädigers und den Namen des Zeugen an den Anwalt weiterzugeben. Geht heutzutage auch ohne Hingehen mit diversen Fernkommunikationsmitteln.

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