JEMAND wurde entlassen - DRINGENDE HILFE!

Hallo alle zusammen!

Hoffentlich finde ich jemanden, der in einem recht speziellen Fall Rat weiß. Also ich werde den Fall mal ein bißchen für alle darlegen:

JEMAND finanziert sich sein Studium über einen befristeten Teilzeitarbeitsvertrag (mit Studentenstatus). Mit -im Vertrag- festgehaltenen gesetzlichem Kündigungsfristen.

So, nun nehmen wir einmal an, dieser JEMAND hat vor zwei Tagen einen Anruf bekommen, daß er/sie am Ende des Monats (also in ca. 2 Wochen) nicht mehr zur Arbeit erscheinen soll, bzw. da es sich um Arbeit auf Abruf handelt, zwar „gern erscheinen, aber nicht arbeiten“ darf. Dieser JEMAND ist ein wenig erschüttert, denn es sprach ABSOLUT nichts für ein solches Geschehen, bis auf die Tatsache vielleicht, daß diese JEMAND seit zwei Wochen eine echt fiese Grippe hat. JEMAND war in 1,5 Jahren im Unternehmen vielleicht insg. 15 Werktage krank :frowning:((.

Kommt ein solches Verhalten nicht einer außerordentlichen Kündigung gleich? Kann der AG einfach so sagen, wir setzen JEMAND nicht mehr ein, deshalb bekommt man kein Geld mehr? In dem Vertrag sind zwar 20 Std. als Maximum angegeben, aber leider kein Minimum… JEMAND hat aber noch insgesamt ca. 50 std. Urlaub und möchte die dann im April auch nehmen, kann der AG das verhindern? (40 Std. sind schon im Februar schriftlich genehmigt worden.)

Ihr könnt Euch sicher vorstellen, wie traurig und enttäuscht JEMAND ist, denn eigentlich hat es ihr/ihm immer Spaß gemacht, für das Unternehmen zu arbeiten.

JEMAND hat jetzt folgendes seinem AG angeboten: ein gutes Arbeitszeugnis, den Resturlaub im April nehmen, und 5 Tage Bildungsurlaub -anstatt einer für die „Aushilfen nicht üblichen“ Abfindung. Dafür Kündigung durch JEMAND und nicht durch den AG.
Beim Bildungsurlaub hat JEMAND argumentiert, den gibt es dafür, daß JEMAND nicht eine einzige Fortbildung oder Schulung in 1,5 Jahren bekommen hat :frowning:((

Mal davon abgesehen, daß JEMAND das menschlich ganz fürchterlich findet, fühlt sich JEMAND jetzt auch noch unter Druck gesetzt, denn der Vorgesetzte, erzählt JEMAND andauernd, sie/er habe überhaupt keine RECHTE als ArbeitnehmerIn… Findet Ihr den Vorschlag auch „total überkandidelt“? JEMAND läßt sich in der prekären Situation leicht aus ihrer Fassung bringen… Sie hat allerdings ihren Standpunkt jetzt klar gemacht und die Vorgesetzten darauf hingewiesen, daß bei einer total unfairen Behandlung JEMAND auch die Rechtsschutzversicherung bemühen wird :smile: natürlich nicht so wörtlich…

Vielen, vielen Dank für Eure Hilfe!

Nathalie

Hallo Nathalie!

Unabhängig von der konfusen Schilderung, die das Verständnis für den Sachverhalt nicht unbedingt vereinfacht hat, muß ich Dir leider mitteilen, das Du im geringfügig Beschäftigten Verhältnis tatsächlich keinen Anspruch auf eine Mindestbeschäfigung hast.

„Nur“ 15 Tage in 1,5 Jahren sind immerhin knapp ein Tag im Monat, das als wenig Krankheitstage abzutun, ist aus deiner Sicht verständlich aber etwas realitätsfremd. Wenn ich Geringfügige beschäftige, bin ich ebenso auf ein Höchstmaß an Zuverlässigkeit angewiesen, wie bei Festangestellten. Sicherlich kann man in einem Jahr etwas Pech haben und öfter krank werden, man kann aber auch Pech haben und der AG hat dafür kein Verständnis.

Gruß Ingo

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Nathalie!

Unabhängig von der konfusen Schilderung, die das Verständnis
für den Sachverhalt nicht unbedingt vereinfacht hat, muß ich
Dir leider mitteilen, das Du im geringfügig Beschäftigten
Verhältnis tatsächlich keinen Anspruch auf eine
Mindestbeschäfigung hast.

„Nur“ 15 Tage in 1,5 Jahren sind immerhin knapp ein Tag im
Monat, das als wenig Krankheitstage abzutun, ist aus deiner
Sicht verständlich aber etwas realitätsfremd. Wenn ich
Geringfügige beschäftige, bin ich ebenso auf ein Höchstmaß an
Zuverlässigkeit angewiesen, wie bei Festangestellten.
Sicherlich kann man in einem Jahr etwas Pech haben und öfter
krank werden, man kann aber auch Pech haben und der AG hat
dafür kein Verständnis.

Gruß Ingo

Hallo Ingo!

Leider muß ich Dir mit den 15 Tagen recht geben, aber ich war in den anderthalb Jahren insgesamt eigentlich nur 5 Werktage krankgeschrieben. Die letzten 10 Tage sind ja im Moment mit der Grippe, die ich noch auskuriere… Bei einer Sache muß ich Dir aber widersprechen. Denn meines Wissens habe ich einen „Werkstudenten“-Status, aber ich bin NICHT geringfügig (verdiene dazu auch viel zu viel). Außerdem war ich immer sehr zuverlässig und bin oft, z.B. wenn andere Kollegen mal krank waren, eingesprungen. Trotzdem: Danke für deine Antwort!

Nathalie

Hallo Nathalie!

Entschuldige, da habe ich mich mit meinem eigenen Thema etwas versponnen ud es bei Dir mit „reingedichtet“. Das verändert die Situation, ich würde die von Dir angedeutete Maßnahme „Anwalt“ ruhig ansteuern, da wird deine Situation am Besten durchleuchtet und beurteilt.

Entschuldige

Ingo

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Nathalie…
die arbeit mit dem 1000 mal „JEMAND“ schreiben hättest du dir nicht machen müssen…nach deinem letzten posting wissen alle, dass es sich um dich handelt :smile:
katja

Hallo Ingo!

Leider muß ich Dir mit den 15 Tagen recht geben, aber ich war
in den anderthalb Jahren insgesamt eigentlich nur 5 Werktage
krankgeschrieben. Die letzten 10 Tage sind ja im Moment mit
der Grippe, die ich noch auskuriere… Bei einer Sache muß ich
Dir aber widersprechen. Denn meines Wissens habe ich einen
„Werkstudenten“-Status, aber ich bin NICHT geringfügig
(verdiene dazu auch viel zu viel). Außerdem war ich immer sehr
zuverlässig und bin oft, z.B. wenn andere Kollegen mal krank
waren, eingesprungen. Trotzdem: Danke für deine Antwort!

Nathalie

Hallo Nathalie…
die arbeit mit dem 1000 mal „JEMAND“ schreiben hättest du dir
nicht machen müssen…nach deinem letzten posting wissen alle,
dass es sich um dich handelt :smile:
katja

Uuuuuuuuuupsssssss!!!

Grins…

War doch auch schon vorher klar, wollte mich nur, gesetzestreu wie ich bin, an die Regeln halten. So dürft Ihr alle auch antworten!
Gruß

Nathalie

Moien!

Was fragst du eigentlich hier, wenn du Rechtsschutz hast??? Solltest dich natürlich vorher versichern, daß Arbeitsrecht mit inbegriffen ist, doch dann ab zum Anwalt. Der kann die konfuse Schilderung besser entwirren als heir jemand über Internet ;o)

Bernd
P.S.: Keine Rechte haben diejenigen die sich nicht wehren - du schon!

Hallo Nathalie,

Hoffentlich finde ich jemanden, der in einem recht speziellen
Fall Rat weiß. Also ich werde den Fall mal ein bißchen für
alle darlegen:

JEMAND finanziert sich sein Studium über einen befristeten
Teilzeitarbeitsvertrag (mit Studentenstatus). Mit -im Vertrag-
festgehaltenen gesetzlichem Kündigungsfristen.

So, nun nehmen wir einmal an, dieser JEMAND hat vor zwei Tagen
einen Anruf bekommen, daß er/sie am Ende des Monats (also in
ca. 2 Wochen) nicht mehr zur Arbeit erscheinen soll, bzw. da
es sich um Arbeit auf Abruf handelt, zwar „gern erscheinen,
aber nicht arbeiten“ darf. Dieser JEMAND ist ein wenig
erschüttert, denn es sprach ABSOLUT nichts für ein solches
Geschehen, bis auf die Tatsache vielleicht, daß diese JEMAND
seit zwei Wochen eine echt fiese Grippe hat. JEMAND war in 1,5
Jahren im Unternehmen vielleicht insg. 15 Werktage krank

-(((.

Kommt ein solches Verhalten nicht einer außerordentlichen
Kündigung gleich?

nein, Kündigung muss schriftlich sein

Kann der AG einfach so sagen, wir setzen
JEMAND nicht mehr ein, deshalb bekommt man kein Geld mehr?

ja lt. deinen Angaben

JEMAND hat aber noch insgesamt ca. 50 std. Urlaub und möchte
die dann im April auch nehmen, kann der AG das verhindern? (40 Std.
sind schon im Februar schriftlich genehmigt worden.)

nö, da Arbeitsvertrag noch fortbesteht, da keine Kündigung ausgesprochen wurde

Ihr könnt Euch sicher vorstellen, wie traurig und enttäuscht
JEMAND ist, denn eigentlich hat es ihr/ihm immer Spaß gemacht,
für das Unternehmen zu arbeiten.

Vielleicht wird es ja wieder, wenn das Unternehmen dich wieder benötigt, es kann ja durchaus nur eine Auftragsdelle sein.

JEMAND hat jetzt folgendes seinem AG angeboten: ein gutes
Arbeitszeugnis, den Resturlaub im April nehmen, und 5 Tage
Bildungsurlaub -anstatt einer für die „Aushilfen nicht
üblichen“ Abfindung. Dafür Kündigung durch JEMAND und nicht
durch den AG.
Beim Bildungsurlaub hat JEMAND argumentiert, den gibt es
dafür, daß JEMAND nicht eine einzige Fortbildung oder Schulung
in 1,5 Jahren bekommen hat :frowning:((

als Werksstudentin ???

Mal davon abgesehen, daß JEMAND das menschlich ganz
fürchterlich findet, fühlt sich JEMAND jetzt auch noch unter
Druck gesetzt, denn der Vorgesetzte, erzählt JEMAND andauernd,
sie/er habe überhaupt keine RECHTE als ArbeitnehmerIn…

so ist es Quatsch, aber die Frage ist, in welchen Zusammenhang ist denn die Aussage gefallen: etwa ‚Sie können nicht darauf bestehen eingesetzt zu werden‘, dies klingt ähnlich zu deiner indirekten Rede, wäre aber vertragsgemäß, also richtig.

Findet Ihr den Vorschlag auch „total überkandidelt“? JEMAND
läßt sich in der prekären Situation leicht aus ihrer Fassung
bringen… Sie hat allerdings ihren Standpunkt jetzt klar
gemacht und die Vorgesetzten darauf hingewiesen, daß bei einer
total unfairen Behandlung JEMAND auch die
Rechtsschutzversicherung bemühen wird :smile: natürlich nicht so
wörtlich…

Die Frage ist, ob Sich JEMAND nicht durch unkluges, da mimosenhaftes Verhalten so unmöglich gemacht hat, dass eine Kündigung unausweichlich ist.

Sorry für die negative Einschätzung.

Tschuess Marco.

Hallo Marco!

JEMAND hat jetzt folgendes seinem AG angeboten: ein gutes
Arbeitszeugnis, den Resturlaub im April nehmen, und 5 Tage
Bildungsurlaub -anstatt einer für die „Aushilfen nicht
üblichen“ Abfindung. Dafür Kündigung durch JEMAND und nicht
durch den AG.
Beim Bildungsurlaub hat JEMAND argumentiert, den gibt es
dafür, daß JEMAND nicht eine einzige Fortbildung oder Schulung
in 1,5 Jahren bekommen hat :frowning:((

als Werksstudentin ???

Was ist jetzt Deine Frage? Das ich WIRKLICH keine Schulungen bekommen habe? Oder das ich das auch nicht verlangen kann? Die Tätigkeit hatte ich in einem ähnlichen Unternehmen schon gelernt, aber ich hätte mir z.B. mal eine Verkaufsschulung gewünscht. Schließlich stand das bei allen anderen Vollzeit-MA regelmäßig auf dem Programm… Außerdem ist das in „größeren“ Industrieunternehmen recht häufig. Kenne ich z.B. von VW. Nur mein Unternehmen ist doch etwas kleiner…

Die Frage ist, ob Sich JEMAND nicht durch unkluges, da
mimosenhaftes Verhalten so unmöglich gemacht hat, dass eine
Kündigung unausweichlich ist.

Was genau findest du daran „mimosenhaft“? Daß ich ziemlich sauer bin, einfach OHNE Grund entlassen zu werden? Schließlich hatte nicht mal meine Vorgesetzte einen triftigen Grund… Vielleicht war ich genau das Gegenteil als mimosenhaft… Denn ich habe vor einigen Tagen darauf bestanden Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall zu bekommen… Sowas sollte eigentlich selbstverständlich sein?! Bisher habe ich immer wenn ich krank war, einfach die Stunden nicht aufgeschrieben.

Sorry

angenommen :smile:

Grüße
Nathalie

Hallo

Wo ist das Problem? Du gehst auch nach Ablauf der zwei Wochen zum Arbeitgeber und bietest Deine Arbeitsleitung weiter an. Passiert gar nichts, klagst Du auf Annahmeverzug. Bekommst Du die Kü, reichst Du eine Küschutzklage ein und klagst zusätzlich auch auf Annahmeverzug (wenn dich der AG nicht bis zum Ablauf der Küfrist weiterbeschäftigen will).

In
dem Vertrag sind zwar 20 Std. als Maximum angegeben, aber
leider kein Minimum…

TzBfG § 12 Arbeit auf Abruf

(1) Arbeitgeber und Arbeitnehmer können vereinbaren, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung entsprechend dem Arbeitsanfall zu erbringen hat (Arbeit auf Abruf). Die Vereinbarung muss eine bestimmte Dauer der wöchentlichen und täglichen Arbeitszeit festlegen. Wenn die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit nicht festgelegt ist, gilt eine Arbeitszeit von zehn Stunden als vereinbart. Wenn die Dauer der täglichen Arbeitszeit nicht festgelegt ist, hat der Arbeitgeber die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers jeweils für mindestens drei aufeinander folgende Stunden in Anspruch zu nehmen.

(2) Der Arbeitnehmer ist nur zur Arbeitsleistung verpflichtet, wenn der Arbeitgeber ihm die Lage seiner Arbeitszeit jeweils mindestens vier Tage im Voraus mitteilt.

(3) Durch Tarifvertrag kann von den Absätzen 1 und 2 auch zuungunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden, wenn der Tarifvertrag Regelungen über die tägliche und wöchentliche Arbeitszeit und die Vorankündigungsfrist vorsieht. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrages können nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Anwendung der tariflichen Regelungen über die Arbeit auf Abruf vereinbaren.

JEMAND hat aber noch insgesamt ca. 50
std. Urlaub

Urlaub „in Stunden“ gibt es nicht.

und möchte die dann im April auch nehmen, kann der
AG das verhindern? (40 Std. sind schon im Februar schriftlich
genehmigt worden.)

Genehmigter Urlaub kann nur aufgrund dringender unvorhersehbarer betrieblicher Belange widerrufen werden. Bzgl Genehmigen neuer Urlaubsanträge kann der AG natürlich (soweit dies betrieblich bedingt gerechtfertigt ist) diese nicht genehmigen.

JEMAND hat jetzt folgendes seinem AG angeboten: ein gutes
Arbeitszeugnis,

Wieso muß jemand das anbieten? War jemand so schlecht?

5 Tage Bildungsurlaub

Worauf begründet sich der Anspruch jemands?

anstatt einer für die „Aushilfen nicht
üblichen“ Abfindung.

Was für eine Abfindung?

Dafür Kündigung durch JEMAND und nicht
durch den AG.

Warum sollte jemand das machen?

Beim Bildungsurlaub hat JEMAND argumentiert, den gibt es
dafür, daß JEMAND nicht eine einzige Fortbildung oder Schulung
in 1,5 Jahren bekommen hat :frowning:((

Warum auch? War das vereinbart? Da teilt jemand das Schicksal von vermutlich mindestens 90% der ANschar.

JEMAND
läßt sich in der prekären Situation leicht aus ihrer Fassung
bringen…

Dann gut aufpassen, daß jemand sich nicht zu etwas hinreißen läßt, was dem AG die Möglichkeit einer fristlosen Kü eröffnet.

Gruß,
LeoLo

Hallo Leo!

TzBfG § 12 Arbeit auf Abruf

(1) Arbeitgeber und Arbeitnehmer können vereinbaren, dass der
Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung entsprechend dem
Arbeitsanfall zu erbringen hat (Arbeit auf Abruf). Die
Vereinbarung muss eine bestimmte Dauer der wöchentlichen und
täglichen Arbeitszeit festlegen. Wenn die Dauer der
wöchentlichen Arbeitszeit nicht festgelegt ist, gilt eine
Arbeitszeit von zehn Stunden als vereinbart.
Wenn die
Dauer der täglichen Arbeitszeit nicht festgelegt ist, hat der
Arbeitgeber die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers jeweils für
mindestens drei aufeinander folgende Stunden in Anspruch zu
nehmen.

DANKE!

Urlaub „in Stunden“ gibt es nicht.

Bei diesem Unternehmen wohl schon, denn so hab ich es von meiner Personalsachbearbeiterin gesagt bekommen.

JEMAND hat jetzt folgendes seinem AG angeboten: ein gutes
Arbeitszeugnis,

Wieso muß jemand das anbieten? War jemand so schlecht?

Das nicht, aber ich befürchte -aus Rache- ein Zeugnis voller netter Euphesimen. Ich möchte nochmal deutlich machen, daß meine Vorgesetzte wenig interesse an einem „sauberen“ Abgang hat. Deshalb mein Unverständnis!

5 Tage Bildungsurlaub

Worauf begründet sich der Anspruch jemands?

Soweit ich weiß, hat jeder AN das Recht auf 5 Werktage, wenn man z.B. einen Nachweis z.B. über einen VHS-Kurs vorlegen kann… Stimmt das so nicht?

Was für eine Abfindung?

Wenn Voll- und Teilzeitkräfte gleichgestellt sind, sollte auch diese Regel für mich gelten. Oder?

Dafür Kündigung durch JEMAND und nicht
durch den AG.

Warum sollte jemand das machen?

Um meine Nerven zu schonen *g*. Im Ernst: Ich möchte eine „Eskalation“ vermeiden, wenn möglich. Außerdem sind die Kosten der Selbstbeteiligung der Rechtsschutz ja auch noch da… und ich bin ja eigentlich Studentin…

Warum auch? War das vereinbart? Da teilt jemand das Schicksal
von vermutlich mindestens 90% der ANschar.

siehe Abfindung, traurig genug…

JEMAND
läßt sich in der prekären Situation leicht aus ihrer Fassung
bringen…

Dann gut aufpassen, daß jemand sich nicht zu etwas hinreißen
läßt, was dem AG die Möglichkeit einer fristlosen Kü eröffnet.

Nein. So leicht mach ich das denen nun auch wieder nicht!

Danke!!!

Grüße

Nathalie

Sie hat allerdings ihren Standpunkt jetzt klar
gemacht und die Vorgesetzten darauf hingewiesen, daß bei einer
total unfairen Behandlung JEMAND auch die
Rechtsschutzversicherung bemühen wird :smile: natürlich nicht so
wörtlich…

Hallo Nathalie,

ich kann dir nur empfehlen dass sich JEMAND zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht aufmacht und sich zumindest eine Erstberatung besorgt.

Und sei es nur um JEMAND die Gedanken im Kopf zu ordnen.

Selbst wenn die Kündigung schriftlich zu erfolgen hat, ist das Wort zumindest ausgesprochen und da macht es Sinn sich professionell beraten zu lassen. Selbst wenn JEMAND keinen Rechtsschutz hätte.

Gruß Ivo

Hallo

Urlaub „in Stunden“ gibt es nicht.

Bei diesem Unternehmen wohl schon, denn so hab ich es von
meiner Personalsachbearbeiterin gesagt bekommen.

Tja, dann ist die gute Frau falsch informiert. Urlaub bemißt sich nach Tagen. Urlaubsentgelt nach dem Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen. Es kann allerdings Konstellationen geben, wo eine solche betriebliche Regelung gerechter erscheint. Trotzdem macht es das nicht „normal“. Solange jemand damit zufrieden ist, ok.

JEMAND hat jetzt folgendes seinem AG angeboten: ein gutes
Arbeitszeugnis,

Wieso muß jemand das anbieten? War jemand so schlecht?

Das nicht, aber ich befürchte -aus Rache- ein Zeugnis voller
netter Euphesimen. Ich möchte nochmal deutlich machen, daß
meine Vorgesetzte wenig interesse an einem „sauberen“ Abgang
hat. Deshalb mein Unverständnis!

Dann fordert jemand halt eine Berichtigung ein und klagt im Zweifelsfalle einfach. Ich halte das nicht für etwas, was man „fordert“, sondern ein wohlwollendes ehrliches Zeugnis ist einfach selbstverständlich.

5 Tage Bildungsurlaub

Worauf begründet sich der Anspruch jemands?

Soweit ich weiß, hat jeder AN das Recht auf 5 Werktage, wenn
man z.B. einen Nachweis z.B. über einen VHS-Kurs vorlegen
kann… Stimmt das so nicht?

Nein. Bildungsurlaub ist Ländersache und von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt und steht auch nur bei entsprechenden Fortbildungen zu. Der Fall von jemand scheint mir keinen Anspruch zu begründen.

Was für eine Abfindung?

Wenn Voll- und Teilzeitkräfte gleichgestellt sind, sollte auch
diese Regel für mich gelten. Oder?

Es gibt kein Recht auf Abfindung. Weder für Volzeit- noch für Teilzeitkräfte. Weder nach 1 noch nach 100 Jahren Betriebszugehörigkeit. Alles eine Frage der Verhandlungsposition des AN. Bei offensichtlich sozial unwirksamen Kü hat der AN zumindest eine gute Chance, dem AG klar zu machen, daß das Zahlen einer Abfindung für ihn wirtschaftlich „sinnvoll“ ist…:o)

Dafür Kündigung durch JEMAND und nicht
durch den AG.

Warum sollte jemand das machen?

Um meine Nerven zu schonen *g*. Im Ernst: Ich möchte eine
„Eskalation“ vermeiden, wenn möglich. Außerdem sind die Kosten
der Selbstbeteiligung der Rechtsschutz ja auch noch da… und
ich bin ja eigentlich Studentin…

Dann mach das Ganze ohne RA. In erster Instanz durchaus möglich. Die Antragsstelle beim ArbG hilft bei der Klageformulierung.

JEMAND
läßt sich in der prekären Situation leicht aus ihrer Fassung
bringen…

Dann gut aufpassen, daß jemand sich nicht zu etwas hinreißen
läßt, was dem AG die Möglichkeit einer fristlosen Kü eröffnet.

Nein. So leicht mach ich das denen nun auch wieder nicht!

Klug

Gruß,
LeoLo

Hallo

Falls Du übrigens noch Nachfragen hast, muß ich für meinen Teil schon einmal darauf hinweisen, daß ich zwei Wochen nicht am Computer sitzen werde und somit mein statement soweit erst einmal endet.

Gruß,
LeoLo