Jemanden dazu zwingen Alkohol pur zu Trinken?

Hallo,

Ich habe eine frage an einem Groben beispiel, es gibt eine Person die jemanden persönlich gefragt hat ob man mit der Person schlafen möchte diese hat es verneint, also kam es dazu das sie was Getrunken hat diese person die die ablehnung bekam hat nun die andere Person dazu gezwungen das man es pur Trinkt und danach kam es beim vollrausch zum Geschlechtsverkehr ist es nun eine Vergewaltigung bzw. Sexuelle Nötigung?

Um genauer zu werden die Person die Abgefüllt wurde wollte dies im vorhinein nicht, aber durch den Alkoholmißbrauch war diese so gut wie wehrlos befüllt es hiermit den § 177 ?

Es wäre sehr nett eine Antwort zu erhalten, ich bin mir zwar schon sehr sicher das es damit erfüllt wäre aber wollte mal eure meinung zuhören?

Danke im vorraus

Hi,

wie bzw. wodurch wurde die Person gezwungen, Alkohol zu trinken?

Gruß
Karin

Die Person wurde wohl eingeschüchtert von der anderen Seite

Dass irgendein Paragraph mit irgendetwas „befüllt“ werden kann, bezweifele ich, aber ich vermute, dass Du fragen wolltest, ob dieser Tatbestand ein Verstoß gegen den §177 StGB ist.

Nun haben mich bisher Verstöße gegen das Sexualstrafrecht weder aktiv noch passiv betroffen, ich habe mich daher mit dieser Materie nie befasst, aber mir scheint das „Abfüllen“ einer Person in der Absicht, sie sich sexuell gefügig zu machen, ein besonders schwerer und verabscheuungswürdiger Fall von Nötigung zu sein; und der Vollzug des Geschlechtsaktes mit einer durch Drogen (Alkohol) wehrlos gemachten Person ist ein besonders schwerer Fall von Vergewaltigung.

Und eine dritte Person, welche beim „Abfüllen“ zugegen ist und nicht dagegen einschreitet, macht sich nach meiner Ansicht mindestens der unterlassenen Hilfeleistung schuldig.

Dieses ist keine Rechtsauskunft, sondern nur meine persönliche Meinung.
:japanese_ogre: merimies

Okay danke ich war nicht dabei falls das nun gedacht wird

Es deutet auf Vergewaltigung hin, kann aber hier keinesfalls beurteilt werden. Beispiel: wenn die beiden schon länger ein Paar sind und sich ähnliches bereits zum 5ten Mal so abspielt und keine wirkliche Nötigung zum Trinken oder andere Drohung vorliegt, sondern beide bislang einvernehmlich so handelten, vermutlich nicht.

Wie bei G.L. ist die Beurteilung zuweilen schwierig.

Aber es ist sehr wahrscheinlich, dass irgendjemand (Du also nicht) zumindestens beim „Abfüllen“ dabei war und das Ganze als kolossale Gaudi betrachtet hat, oder woher hast Du die Story?

:japanese_ogre: merimies

Wie alt sind denn die Beteiligten?

Was hat die Person gehindert,cdie Situation zu verlassen?

Mal 'ne blöde Frage: was hält einen Laien eigentlich davon ab, vor dem Verfassen von Texten, die mit juristischen Themen zu tun haben, wenigstens einen kurzen Blick ins Gesetz zu werfen?

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