Jemanden für kleinere Dienstleitungen entlohnen

Folgendes Beispiel:

  • Für einen Freiberufler-A, tätigt eine andere Person-B im Monat mehrere Aufträge: (Botengänge, Anrufe, Was im Internet suchen, weitere kleinere Aufgaben, Post absenden, eine Art Sekretärin)
  • Für diese kleinen Aufgaben möchte der Freibrufler-A die Personen-B nun bezahlen, aber nur die Monate wo etwas anfällt und nur nach Stunden.
  • Dies läuft darauf hinaus, dass der Freiberufler-A der Person-B die für ihn Sachen erledigt, am Ende des Monats zwischen 0 und 350 Euro zahlen will. Je nachdem ob etwas angefallen ist und wieviel.
  1. Wie kann man diese Bezahlung nun ohne großen Aufwand erledigen? Bzw. es dem Finanzamt auch korrekt aufzeigen und das auch als Betriebsausgaben geltend machen?

Mir schwebt da vor, dass der Freiberufler von der Person-B einfach eine Rechnung bekommt, wo die geleisteten Stunden für Dienstleistungen drauf stehen und er der Person-B dann daraufhin das Geld überweist.

  1. Muss die Person-B dann extra ein Gewerbe oder ähnliches anmelden? (Die Person-B, ist schon selbständig, aber in einem anderen Bereich. Person-B hat Saison bedingt ein selbständiges Reisegewerbe. Kann die Person-B, dann über diese selbstständige Tätigkeiten Rechnungen für den Freiberufler schreiben? Ich denke das geht nicht, weil es mit der selbständigen Tätigkeit nichts zu tun hat und das so nicht angemeldet ist, oder?)

  2. Muss der Freiberufler die Person fest einstellen? (Wenn ja, mach dazu lieber einen eigenen Thread auf.)

  3. Habt ihr sonstige Tipps zu dieser Situation?

Danke Euch!

  1. Wie kann man diese Bezahlung nun ohne großen Aufwand
    erledigen? Bzw. es dem Finanzamt auch korrekt aufzeigen und
    das auch als Betriebsausgaben geltend machen?

2 Möglichkeiten:

  • B agiert als Selbstständiger und schreibt die Stunden mal Geld auf eine Rechnung
  • B wird (z. B. als 400€-Job) von A angestellt
    Geldzahlung in beiden Fällen per Überweisung.

Die Person-B, ist schon selbständig, aber in einem anderen Bereich.

Ist doch schon mal gut.
Dem Finanzamt kommt es nur darauf an, dass B ordentlich siene Steuern zahlt.
Ob das Gewerbe erwitert bzw. geändert werden muss oder unverändert bleiben kann, müsste man hier vielleicht mal als eigene Frage (z. B. im Forum Existenzgründung) stellen. Oder B müsste es mit der Behörde klären, von der er den GW-Schein hat.

Kann die Person B, dann über diese selbstständige Tätigkeiten Rechnungen für den Freiberufler schreiben?

Aus Sicht des Finanzamtes m. E. gar kein Problem.
Je nach dem, ob B Kleinunternehmenr ist oder nicht, darf er keine bzw. muss er MwSt. auf die Rechung schreiben.

  1. Muss der Freiberufler die Person fest einstellen?

Anstellung wäre etwas aufwändiger als Rechnungen schreiben und zahlen.

  1. Habt ihr sonstige Tipps zu dieser Situation?

Nö.

Gruß JK

Die Person-B, ist schon selbständig, aber in einem anderen Bereich.

Ist doch schon mal gut.
Dem Finanzamt kommt es nur darauf an, dass B ordentlich siene
Steuern zahlt.

Und was ist mit der Sozialversicherung?

Nur weil man schon selbständig ist heißt das nicht das man alles andere für andere auch selbständig macht. Das ist eigenständig zu beurteilen und kann unter Umständen abweichen.

Danke schonmal für die Hinweise.

Ich würde nach den Tipps also mal schauen, ob man das Gewerbe problemlos erweitern kann und ob es dann auf diesem Weg geht.

Wenn noch jemand Ideen hat, oder Hinweise auf Stolpersteine, gerne her damit.